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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs lehnen die Einführung so genannter „Deutschförderklassen“ sowie den gesamten Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden sollen, gänzlich ab. Hier werden eindeutig Kinderrechte verletzt! Kinder benötigen in der Schule eine gesetzlich sichergestellte alters- und kindgerechte pädagogische und psychosoziale Betreuung, die Kindern die besten Chancen für die Gegenwart und Zukunft sichert.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 11.04.2018 zum Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Fachtagung „Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen“ am 13. Juni 2018 in Salzburg

 1 Kind, 3 Systeme ... gleich behandelt, gleich betreut?

Ausgangspunkt der Tagung ist, dass es in Österreich vom Bundesland abhängt, von lang gewachsenen Strukturen oder persönlichen Merkmalen, in welches System ein institutionell untergebrachtes Kind fällt. Je nach System bestehen enorme Unterschiede in der Qualität der Betreuung, ob man in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder der Grundversorgung aufwächst. Diese erklärungsbedürftige Differenzierung der Kinder wird vor dem Hintergrund der kinder- und behindertenrechtlichen Vorgaben hinterfragt. Ziel der Tagung ist es, die Rahmenbedingungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche im Sinne von Partizipation, Inklusion und Chancengerechtigkeit weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Programm der Fachtagung "1 Kind, 3 Systeme ... gleich behandelt, gleich betreut?"

Video zur Tagung "1Kind, 3 Systeme - gleich behandelt, gleich betreut?"

Stellungnahme zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Durch die geplante Einführung des Familienbonus Plus in § 33 Abs. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kinder aufgrund des Einkommens ihrer Eltern unterschiedlich behandelt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen hier einen eindeutigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention! Weiters fordern die kijas, dass im Ausgleich zu einer Steuerentlastung für erwerbstätige Eltern auch ein erweitertes Unterstützungsangebot für jene Eltern geschaffen werden muss, die mangels Erwerbstätigkeit gänzlich aus dem Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzesentwurfs fallen.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschafen Österreichs vom 11.04.2018 zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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