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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Recht auf Schutz vor Gewalt!

Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein zentrales Kinderrecht! In ihren Stellungnahmen zu den Gesetzespaketen der Task Force Strafrecht begrüßen die kijas grundsätzlich den geplanten Ausbau des Opferschutzes und die strengere, konsequentere und besser vernetzte Verfolgung von Gewaltstraftaten. Gleichzeitig sehen die kijas aber noch viel Verbesserungsbedarf und geben dazu ihre kinderrechtliche Expertise ab!

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 21.06.2019 zum Entwurf eines Dritten Gewaltschutzgesetzes

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 21.06.2019 zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und das Namensänderungsgesetz geändert werden

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 26.06.2019 zur Änderung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften vom 11.06.2019 zum Entwurf Änderung Ärztegesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz u.a.; Begutachtung

Österreich vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf

Alle fünf Jahre muss Österreich über seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention berichten. Anfang Juni nahm die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt gemeinsam mit der oberösterreichischen Kollegin Christine Winkler-Kirchberger und VertreterInnen der "National Coalition" (Helmut Sax, Elisabeth Schaffelhofer-García Marquez, Magdalena Schwarz, Wilhelm Raber und Daniela Köck) sowie erstmals einer Jugenddelegation an dem Österreich-Hearing der Zivilgesellschaft und Ombudspersonen teil. Dabei wurden unter anderem folgende Bereiche erörtert: Gewaltprävention in Familie und Schule; Qualitätsstandards für Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Zugang zur kinderanwaltlichen Vertrauensperson; strukturelle Diskriminierungen von nicht-österreichischen Kindern; Armutsbekämpfung; bundesverfassungsrechtliche Absicherung der kijas uvm. Interessante Gespräche mit Renate Winter, dem österreichischen Ausschussmitglied, sowie der österreichischen Botschafterin zur UNO, Elisabeth Tichy-Fisslberger, rundeten den spannendenden Tag ab.

Der Kinderrechtsausschuss hat nunmehr – auch aufgrund der Informationen in der Pre-Session – eine „List of Issues“ erstellt und veröffentlicht. Die österreichische Regierung ist nunmehr aufgefordert dazu zunächst schriftlich Stellung zu nehmen, Ende Jänner 2020 bekommt sie dann die Gelegenheit in der Session ihre Sicht darzustellen. Anschließend werden mit Spannung die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an Österreich erwartet.

Das österreichische Team mit Renate Winter (österreichisches Ausschussmitglied), Keith Porteous Wood (National Secular Society, Thema Missbrauch in der katholischen Kirche) und Daniela Truffer (Stop IGM Zürich)Bild: Das österreichische Team mit Renate Winter (österreichisches Ausschussmitglied), Keith Porteous Wood (National Secular Society, Thema Missbrauch in der katholischen Kirche) und Daniela Truffer (Stop IGM Zürich)

List of Issues

Ergänzender Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 28.02.2019 zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen 

5. und 6. Staatenbericht der Republik Österreich

Wir fordern ein angemessenes Stundenentgelt für AsylwerberInnen!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs lehnen den Verordnungsentwurf des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern für gemeinnützige Hilfstätigkeiten aus kinderrechtlicher Sicht ab. Insbesondere die Anlehnung der Höhe des genannten Anerkennungsbeitrags für AsylwerberInnen an die Entschädigung für österreichische Zivildiener erscheint aus mehreren Gründen sachlich nicht gerechtfertigt. Die kijas fordern daher ein angemessenes Stundenentgelt für AsylwerberInnen!

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 05.04.2019: Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags

Schattenbericht der kijas an den UN-Kinderrechtsausschuss

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss der Staat Österreich alle fünf Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung berichten. Damit der Ausschuss ein vollständiges Bild erhält, geben sowohl das Netzwerk Kinderrechte als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eigene, ergänzende Bericht (so genannte „Schattenberichte“) ab. Darin werden die aktuellen gesetzlichen und politischen Entwicklungen v.a. in den Bereichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Flüchtlingskinder, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Jugendschutz und Bildung kritisch betrachtet. Anhand von „Good Practice“ Beispielen wird von den kijas dargestellt, wie die Umsetzung der UN-KRK tatsächlich gelingen kann. Abschließend empfehlen die kijas eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der UN-KRK bis zum 21. Lebensjahr sowie die Aufnahme des Rechts auf intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht.

Die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Kinderrechtsausschuss, in welchem auch wesentlich die Ausführungen des Netzwerks Kinderrechte und der kijas einfließen, findet Anfang Juni 2019 statt.

Schattenbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 20.02.2019 an den UN-Kinderrechtsausschuss

5. und 6. Staatenbericht der Republik Österreich

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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