Suchen:

Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Kindeswohl-Kommission. Kinderrechte ernst nehmen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KiJAs) Österreichs haben sich zu den laufenden Verschärfungen der Asyl- und Fremdengesetze der vergangenen Jahre in zahlreichen Stellungnahmen und Positionspapieren immer wieder kritisch zu Wort gemeldet, da diese nicht mit den Schutzgarantien und Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmen. Bereits 2015 haben die KiJAs - neben vielen anderen Empfehlungen - auch eine „echte“ Kindeswohlprüfung im gesamten Verfahren, insbesondere im Fall einer Abschiebung gefordert. Denn bei allen Maßnahmen ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, so lautet der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, das vor 10 Jahren in Kraft getreten ist.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 05.02.2021 betreffend Kindeswohl-Kommission - APA Aussendung

Kinderrechte sind universell

Angesichts der erschütternden Situation der drei Schulkinder, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden, und berührenden Bilder der Medien gestern wurde schon viel gesagt und geschrieben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften nehmen dies und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Fragen aus kinderrechtlicher Sicht aufzuwerfen. Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet: "Was du nicht willst, das man dir tut das füg auch keinem anderen zu". Sie ist Mindesstandard für ein sicheres, friedliches humaitäres Zusammenleben, darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, deren Rechte ausformulierten, auch wieder als kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte, der Kinderrechte stehen soll.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 29.01.2021 betreffend universeller Kinderrechte

Kritische Befundaufnahme anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November appellieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs besonders in Zeiten der Krise, die Kinderrechte in den Fokus aller Maßnahmen zu rücken. Denn die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte sind dramatisch und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden am stärksten unter den Folgen der Krise.

Positionspapier der kijas vom 19.11.2020: Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen die von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen bei den von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen insbesondere, dass ein Großteil der Schüler*innen wieder in Präsenz unterrichtet werden soll sowie die begleitenden Maßnahmen zur „Ausdünnung“ wie etwa die Staffelung des Unterrichtsbeginns oder die Nutzung räumlicher Alternativen.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 04.12.2020 betreffend COVID-19 Lockerungen

Chance auf Bildung

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 10.11.2020 in Bezug auf Distance-Learning/Fernunterricht für die Anpassung der Leistungsanforderungen aus, da Lehrinhalte im Rahmen des Fernunterrichts nicht in vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterricht vermittelt werden können. Ebenfalls ist die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen. Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, ist aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch die unbefriedigende Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte mit den Verantwortungsträgern geprüft werden.

Stellungnahme der Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 10.11.2020: Den Kindern und Jugendlichen eine Chance auf Bildung und eine gelingende Zukunft geben.

Lasst die Schulen offen!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 02.11.2020 gegen die aktuellen Schulschließungen aus. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert. Die aktuellen Schulschließungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wenn in den nächsten Wochen die Oberstufen nicht wieder öffnen und einen regulären Betrieb aufnehmen, sind langfristige negative Folgen für ganze Jahrgänge von Jugendlichen zu befürchten.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 02.11.2020: kijas gegen Schulschließungen – Lasst das Licht in den Schulen an!

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

Schoolchecker App

QR Code

U18 - Deine Rechte App

Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"