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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Lasst die Schulen offen!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 02.11.2020 gegen die aktuellen Schulschließungen aus. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert. Die aktuellen Schulschließungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wenn in den nächsten Wochen die Oberstufen nicht wieder öffnen und einen regulären Betrieb aufnehmen, sind langfristige negative Folgen für ganze Jahrgänge von Jugendlichen zu befürchten.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 02.11.2020: kijas gegen Schulschließungen – Lasst das Licht in den Schulen an!

Präsentation der österreichweiten Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“

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© DER PR-AGENT

Nach wie vor wachsen in Österreich viel zu viele Kinder mit Gewalterfahrungen auf. Gewalt findet in der Freizeit, in den Familien sowie an Schulen und im Internet statt. Junge Menschen sind dabei in vielfacher Form betroffen, als Opfer, als Täter*in, als Mittäter*in, als Zuschauer*in. 

Im Auftrag der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften beleuchtet die österreichweite Studie des Instituts für Jugendkulturforschung Gewalt- und Mobbingerfahrungen von Jugendlichen in unterschiedlichen Sozialräumen und gibt den klaren gesellschaftspolitischen Auftrag, das Wissen über die Gewaltproblematik kontinuierlich abzusichern, zu aktualisieren und die kinderrechtlichen Aktivitäten zum Schutz vor Gewalt weiterzuentwickeln.

Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 29.09.2020: „Recht auf Schutz vor Gewalt“

Ergebnisbericht Jugendstudie "Recht auf Schutz vor Gewalt"

Jugenddelinquenz und Jugendstrafvollzug

Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einer Straftat verdächtigt oder überführt werden, ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Oberste Ziele sind immer die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und kindgerechte Verfahren. Vermieden werden müssen Stigmatisierungen und eine rigide Strafpolitik, die oft nur zu einer Verfestigung von delinquentem Verhalten führt.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich klar für die Beibehaltung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren, die Beibehaltung des klaren Schutzrahmens des Jugendgerichtsgesetzes sowie für das Festhalten am Grundsatz weiterhin keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen, aus.

Zusätzlich braucht es eine Weiterentwicklung in den Bereichen:
- Prävention
- Strafverfahren / Alternativen zur Haft
- Verbesserungen im Jugendstrafvollzug

Positionspapier der Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 11.09.2020: Jugenddelinquenz und Jugendstrafvollzug

Schutzschirm für Kinder und Jugendliche auch in Zeiten der Corona-Krise

Die von der Bundesregierung gesetzten Schutzmaßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, denn die Gesundheit aller Menschen muss derzeit oberstes Ziel sein. Die gesetzten Schritte sind sinnvoll, wichtig und unbedingt einzuhalten. Nichtsdestotrotz ist auf die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe zu achten, und die Einhaltung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtekonvention muss auch in der Krisensituation so weit als irgend möglich gewahrt bleiben. 

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 31.03.2020: Schutzschirm für Kinder- und Jugendliche auch in Zeiten der Corona-Krise

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 30.03.2020: Schulen in Zeiten der Corona-Krise

Corona-Krise: Schüler*innen positiv motivieren und emotional begleiten

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an Schulen und Bildungsverantwortliche, von der Vermittlung neuer Inhalte abzusehen!

Die aktuelle Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus wirft viele Fragen auf und es ist nicht immer leicht, unter Zeitdruck alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und zu guten Entscheidungen zu kommen. In Bezug auf die Frage der Vermittlung neuer Inhalte an Schulen scheint den Kinder- und Jugendanwaltschaften allerdings eine stärkere Berücksichtigung der Kinderrechte unbedingt notwendig.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 03.04.2020: Corona-Pandemie - Schüler*innen positiv motivieren und emotional begleiten

Kinderrechte in der Krise

Kinderrechte müssen in allen Krisenstäben berücksichtigt werden
Die Auswirkungen der Corona Pandemie treffen die Jüngsten in ganz besonderem Ausmaß und in vielfältiger Weise. So bedeuten der Shutdown von Kindergarten und Schule, die Beschränkungen der sozialen Kontakte sowie die Bewegungseinschränkungen im öffentlichen Raum schwerwiegende Einschnitte in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In allen Bereichen, die die Interessen von Kindern betreffen, muss daher ebenso intensiv über Lockerungsschritte im Einklang mit gesundheitsbezogenen Maßnahmen nachgedacht bzw. investiert werden, wie etwa im Gesundheitsbereich, dem Tourismus, der Gastronomie oder dem Sport.

Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 28.04.2020: Kinderrechte in der Krise

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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