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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Schattenbericht der kijas an den UN-Kinderrechtsausschuss

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss der Staat Österreich alle fünf Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung berichten. Damit der Ausschuss ein vollständiges Bild erhält, geben sowohl das Netzwerk Kinderrechte als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eigene, ergänzende Bericht (so genannte „Schattenberichte“) ab. Darin werden die aktuellen gesetzlichen und politischen Entwicklungen v.a. in den Bereichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Flüchtlingskinder, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Jugendschutz und Bildung kritisch betrachtet. Anhand von „Good Practice“ Beispielen wird von den kijas dargestellt, wie die Umsetzung der UN-KRK tatsächlich gelingen kann. Abschließend empfehlen die kijas eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der UN-KRK bis zum 21. Lebensjahr sowie die Aufnahme des Rechts auf intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht.

Die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Kinderrechtsausschuss, in welchem auch wesentlich die Ausführungen des Netzwerks Kinderrechte und der kijas einfließen, findet Anfang Juni 2019 statt.

Schattenbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 20.02.2019 an den UN-Kinderrechtsausschuss

5. und 6. Staatenbericht der Republik Österreich

Kinderarmut darf nicht verschärft werden!

Stellungnahme und Presseaussendung der kijas

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften stellt der Gesetzesentwurf betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) in seiner Gesamtheit eine Missachtung des Prinzips der Kindeswohlvorrangigkeit dar. Wird der Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe tatsächlich wie geplant umgesetzt, steht bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass Kinder und Jugendliche die größte Gruppe der „Verlierer“ sein werden. 

 Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 08.01.2019: Kinderarmut darf nicht verschärft werden!

Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: Kritik zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in Österreich

In einem offenen Brief begrüßen die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs den Schritt, die Kompetenzbereinigung bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe nochmals zu überdenken. Auch in der parlamentarischen Enquete des Bundesrates "Kinder- und Jugendhilfe quo vadis?" Rechte.Chancen.Perspektiven am 7.11.2018 kam deutlich zum Ausdruck, dass die geplante "Strukturbereinigung" keinesfalls die anstehenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe lösen werde.

Offener Brief der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 14.11.2018: Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in Österreich

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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