Sozialhilfegesetz widerspricht fundamental den Kinderrechten
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an die Nationalratsabgeordneten, dem Sozialhilfegesetz in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.
©Meister/KiJA OÖ
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an die Nationalratsabgeordneten, dem Sozialhilfegesetz in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.
Von 13. bis 14. März 2019 fand in Wien die ständige Konferenz der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs statt. Zentrales Thema waren etwa der Schutz vor Kinderarmut und die Forderung der Aufnahme des Rechts auf intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht.
©Christoph Rabl
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss der Staat Österreich alle fünf Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung berichten. Damit der Ausschuss ein vollständiges Bild erhält, geben sowohl das Netzwerk Kinderrechte als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eigene, ergänzende Bericht (so genannte „Schattenberichte“) ab. Darin werden die aktuellen gesetzlichen und politischen Entwicklungen v.a. in den Bereichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Flüchtlingskinder, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Jugendschutz und Bildung kritisch betrachtet. Anhand von „Good Practice“ Beispielen wird von den kijas dargestellt, wie die Umsetzung der UN-KRK tatsächlich gelingen kann. Abschließend empfehlen die kijas eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der UN-KRK bis zum 21. Lebensjahr sowie die Aufnahme des Rechts auf intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht.
Die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Kinderrechtsausschuss, in welchem auch wesentlich die Ausführungen des Netzwerks Kinderrechte und der kijas einfließen, findet Anfang Juni 2019 statt.
Stellungnahme und Presseaussendung der kijas
Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften stellt der Gesetzesentwurf betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) in seiner Gesamtheit eine Missachtung des Prinzips der Kindeswohlvorrangigkeit dar. Wird der Gesetzesentwurf zur Sozialhilfe tatsächlich wie geplant umgesetzt, steht bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass Kinder und Jugendliche die größte Gruppe der „Verlierer“ sein werden.
In einem offenen Brief begrüßen die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs den Schritt, die Kompetenzbereinigung bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe nochmals zu überdenken. Auch in der parlamentarischen Enquete des Bundesrates "Kinder- und Jugendhilfe quo vadis?" Rechte.Chancen.Perspektiven am 7.11.2018 kam deutlich zum Ausdruck, dass die geplante "Strukturbereinigung" keinesfalls die anstehenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe lösen werde.
Am 17. und 18.10.2018 tagten die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte in Klagenfurt. Sie sprechen sich klar gegen eine „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe aus, kritisieren das Ende der Lehrlingsausbildung für AsylwerberInnen und fordern einen einheitlichen Jugendschutz.
©KiJA Kärnten
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