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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Reformbedarf: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

Laut Art. 6, Art. 26, Art. 27 und Art. 31 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben alle Kinder das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung, auf elterliche Sorge, auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf Freizeit, Spiel, auf altersgemäße aktive Erholung sowie freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Darüber hinaus darf gemäß Art. 2 kein Kind diskriminiert werden, laut Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern muss das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden - soweit die Kinderrechtskonvention.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 31.08.2017: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

MAKE LOVE GREAT AGAIN – Videospot gegen Hass im Netz

Das Video basiert auf einer wahren Geschichte. Sie steht exemplarisch für jegliche Hassreden (Hate Speech), die im Netz getätigt werden. Produziert wurde der Spot vom Bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA). Er entstand im Kontext der 2013 vom Europarat initiierten Jugend-Kampagne No Hate Speech Movement. Diese hat es sich zum Ziel gesetzt, Hassreden im Internet zu bekämpfen und junge Menschen dabei zu unterstützen, sich online wie offline für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Der Slogan: „MAKE LOVE GREAT AGAIN“ wurde von Jugendlichen in einem Wiener Jugendzentrum entwickelt.

Positionspapier "Rauchen ab 18"

Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs begrüßen grundsätzlich die Initiative des Bundes sowie der Länder Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr zu gestatten.
Es bedarf allerdings parallel dazu unbedingt weiterer konkreter Maßnahmen. Mit ihren Forderungen stützen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften auf das „Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ und somit auf die Sicherstellung entsprechender gesundheitsfördernder Maßnahmen (Artikel 24 der UN-Kinderrechtekonvention).

Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 23.06.2017: Rauchen ab 18

Stellungnahme Kinder-Rückführungsgesetz 2017

Mit dem geplanten Kinder-Rückführungsgesetz 2017 soll es zu einer Beschleunigung von so genannten Rückführungsverfahren, also von jenen Verfahren, in denen sich die Elternteile in unterschiedlichen Ländern aufhalten und der Tatbestand der Kindesentführung verwirklicht sein könnte, kommen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs treten in ihrer Stellungnahme u.a. dafür ein, dass in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt bestmöglich gewährleistet wird und dass besonders in Rückführungsverfahren verpflichtend ein Kinderbeistand zu bestellen ist. Kinder haben das Recht auf bestmöglichen Schutz und Unterstützung!

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 22.05.2017: Kinder-Rückführungsgesetz 2017
Bundesgesetzblatt BGBl. I 130/2017: Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017 

Stellungnahme zum Ramadan

 Mit großen Schritten nähert sich wieder der Ramadan (27.05.17-24.06.17) und viele muslimische Gläubige freuen sich schon darauf, weil es nicht nur um das Fasten zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geht, sondern auch um eine innere Reinigung und Reflexion. Da aber viele fastende Kinder immer wieder unter gesundheitlichen Probleme leiden, wollen wir daran erinnern, dass Kinder vom Fasten ausgenommen sind! Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs geben Tipps, wie muslimische Kinder trotzdem altersadäquat am Ramadan teilnehmen können.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich vom 22.05.2017: Ramadan

Stellungnahme Primärversorgung für Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs schließen sich der Stellungnahme der Politischen Kindermedizin zum Thema Primärversorgung für Kinder und Jugendliche an, da die speziellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt werden. Die de facto vorgesehene alleinige Übertragung der Aufgaben der Primärversorgung auf Teams um Allgemeinmediziner lässt mit großer Sicherheit eine Verschlechterung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen erwarten.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 17.05.2017: Primärversorgung für Kinder und Jugendliche

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"