Stellungnahme Kinder-Rückführungsgesetz 2017
Mit dem geplanten Kinder-Rückführungsgesetz 2017 soll es zu einer Beschleunigung von so genannten Rückführungsverfahren, also von jenen Verfahren, in denen sich die Elternteile in unterschiedlichen Ländern aufhalten und der Tatbestand der Kindesentführung verwirklicht sein könnte, kommen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs treten in ihrer Stellungnahme u.a. dafür ein, dass in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt bestmöglich gewährleistet wird und dass besonders in Rückführungsverfahren verpflichtend ein Kinderbeistand zu bestellen ist. Kinder haben das Recht auf bestmöglichen Schutz und Unterstützung!
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 22.05.2017: Kinder-Rückführungsgesetz 2017
Bundesgesetzblatt BGBl. I 130/2017: Kinder-RückführungsG 2017 – KindRückG 2017