Stellungnahme zum Entwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 (IRÄG 2017)
Im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 (IRÄG 2017) soll zugunsten des Schuldners die Frist im Abschöpfungsverfahren von 7 auf 3 Jahre herabgesetzt werden und die Mindestquote entfallen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen darauf hin, dass von den geplanten Änderungen auch Minderjährige und deren Ansprüche auf Unterhalt nachteilig berührt werden und betonen in ihrer Stellungnahme ausdrücklich, dass Unterhaltszahlungen zur Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen beitragen und diese durch die geplanten Änderungen eklatant gefährdet wären.