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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Umtausch, Rückgabe & Rücktritt

Wenn die Ware keine Fehler hat, aber dir zB dir die Sache nicht mehr gefällt oder nicht passt, muss das Geschäft die Sache nicht umtauschen oder dir das Geld zurückgeben. Das wäre eine freiwillige Leistung des Geschäfts.

Wenn das Geschäft die Ware zurücknimmt, musst du dich auch mit einem Gutschein begnügen.

Lass dir eventuell das Recht auf Umtausch auf der Rechnung vermerken.

Zu vielen Konsumentenrechten findest du Infos auf www.arbeiterkammer.at.

 

Garantie & Gewährleistung

Wenn die Ware fehlerhaft ist, hast du Anspruch auf Gewährleistung. Wende dich an das Geschäft, wo du die Sache gekauft hast.

Die Mangelhaftigkeit muss schon beim Kauf vorhanden gewesen sein. Wenn die Mangelhaftigkeit in den ersten 6 Monaten auftaucht, wird vermutet, dass das Problem schon von Anfang an vorhanden war.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist von üblicherweise 2 Jahren muss das Geschäft die Sache „reparieren“ oder austauschen (du kannst dir aussuchen was du lieber möchtest). Sind Reparatur oder Tausch nicht möglich, hast du Anspruch auf Preisminderung oder Rücknahme der Ware, und du bekommst dein Geld zurück. Einen Gutschein musst du dann nicht nehmen.

Die Originalverpackung musst du nicht aufheben, nur die Rechnung und den Garantieschein.

Eine Garantie kann vom Verkäufer oder Hersteller gegeben werden und auch länger als die Gewährleistung gehen.

 

Gutscheine

Gratis Gutscheine dürfen eine Frist haben (zB für den ersten Fahrradservice nach Neukauf oder ein gratis Getränk).

Bezahlte Gutscheine sind 30 Jahre lang gültig, wenn auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Frist steht.

Wenn bezahlte Gutscheine eine Frist haben, darf das Unternehmen keine zu kurze Frist draufschreiben. 1 oder 2 Jahre wären jedenfalls zu kurz. 4 oder 5 Jahre müssen Gutscheine mindestens gelten. Wenn du einen Gutschein mit Befristung hast, wenden dich bei Problemen an eine Konsumentenberatung (zB Arbeiterkammer: http://www.arbeiterkammer.at).

 

Nicht bestellte Waren

Wenn du Sachen geschickt bekommst, die du nicht bestellt hast, zB Schulklassenfotos, Kalender von Tierschutzorganisationen, oder einen Band eines Lexikons, musst du das nicht bezahlen, auch nicht zurückschicken.

Nur wenn die Sache an jemanden anderen adressiert ist und versehentlich in deinem Briefkasten landet, musst du die Ware zurückschicken.

 

Mahnung & Inkassobüro

Firmen müssen nicht mahnen. Sie können gleich die Zahlung verlangen oder auch sofort ein Verfahren bei Gericht einleiten.

Mahngebühren musst du zahlen, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht.

Achtung Inkassobüro: Wenn du länger nicht zahlst, wird meist ein Inkassobüro eingeschaltet - dann wird es noch teurer!

Wenn „das Inkassobüro" nach Hause kommt, verlange einen Ausweis und sage deinen Eltern Bescheid. Der/Die MitarbeiterIn darf gegen deinen Willen nichts mitnehmen, auch kein Geld!! Wenn er/sie gegen deinen Willen in die Wohnung kommt, kannst du sogar die Polizei rufen, denn das ist strafbar.

Forderung abgelaufen: Nach 3 Jahren sind die meisten Forderungen abgelaufen – sozusagen verjährt – und können nicht mehr von dir gefordert werden. Einige Forderungen verjähren jedoch erst nach 30 Jahren (zB solche aus einem Gerichtsurteil). 

 

Diebstahl & Kaufhausdetektiv

Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten, wenn ein Verdacht besteht, dass du zB etwas gestohlen hast. Auch die Angestellten des Geschäftes dürfen dies.

Was passiert dann? Wenn ein begründeter Verdacht besteht, wird meist sofort die Polizei gerufen. Die Polizei darf deine Taschen durchsuchen. Du wirst wahrscheinlich angezeigt und bekommst vielleicht auch ein Hausverbot.

Einen Kostenersatz für Detektivkosten musst du eventuell ebenfalls bezahlen. Der Aufwandersatz darf aber nur für die wirklich entstandenen Kosten verlangt werden, nicht zB für Videoüberwachungskosten im Geschäft. Wenn die Rechnung sehr hoch ist, wende dich an eine Beratungsstelle, wie zB die kija.

Den Diebstahl von kleinen Sachen wie zB Kaugummis nennt man Entwendung. Wenn du solche Sachen, die wenig wert sind, mitgehen lässt, wird die Polizei wahrscheinlich nicht verständigt werden. Das Geschäft könnte aber trotzdem bei Gericht ein Strafverfahren einleiten.
Versuche dich zu entschuldigen und den Schaden gutzumachen, sodass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.

 

Online-Shopping

Die Geschäftsfähigkeit gilt auch für Einkäufe im Internet.

Fülle in Bestellformularen nur die Pflichtfelder mit * aus. Deine Daten sind kostbar!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist lang und umständlich zu lesen. Wichtig sind sie aber zB bei Kostenfragen und Vertragsdauer.

Preise vergleichen lohnt sich! zB auf www.geizhals.at
Achtung: Manchmal sind die Lieferkosten höher als der Wert des Produktes.

Achtung bei Bestellung von Markenartikeln aus dem EU-Ausland! Wenn die Waren gefälscht sind, kann es passieren, dass der Zoll sie zurückhält und vernichtet (du bekommst vorher ein Schreiben vom Zoll).

Beim Onlinekauf kannst du binnen 14 Tagen wieder abbestellen oder die Ware zurückschicken, wenn du sie nicht benützt hast.
Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware zu laufen, bei Online-Diensten (zB Musik-Abo) am Tag nach Vertragsabschluss. Wenn du die Ware am letzten Tag der Frist wieder zurückschickst, ist das noch rechtzeitig. Wenn der letzte Tag ein Samstag oder Sonntag ist, genügt am Montag!
Achtung: Bei Zug- und Konzerttickets gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht!

Achtung: Rücksendekosten! Es kann sein, dass du die Rücksendekosten zahlen musst, wenn

  • die Ware unter € 40,- kostet oder
  • die Firma im Internet darüber informiert.

Daher vorab prüfen, ob die Rücksendung kostenlos ist!

Wenn die Ware fehlerhaft ist, gelten die üblichen Fristen für die Gewährleistung.

Wenn du eine Rechnung bekommst, ohne etwas bestellt zu haben, solltest du nicht zahlen (siehe Internetbetrug).

Wenn du eine Rechnung bekommst für einen kostenpflichtigen Dienst, von dem du geglaubt hast, dass er gratis ist, solltest du vorerst nicht bezahlen und dich beraten lassen (siehe Internetbetrug).

Kostenlose Beratung bei Problemen erhältst du bei den Arbeiterkammern (www.arbeiterkammer.at) oder beim Internetombudsmann http://www.ombudsmann.at.



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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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