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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Kontrollen bei Veranstaltungen

Personen- und Taschenkontrolle:
Der Zutritt zu einer Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass du deine Kleidung und deine Taschen durchsuchen lässt. Die Kontrolle kann die Polizei oder eine beauftragte Security-Firma durchführen.

Weigerst du dich, kann dir der Zutritt verwehrt werden – ohne Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises.

Gefährliche/verbotene Gegenstände dürfen dir  abgenommen werden. Du bekommst die Sachen nach der Veranstaltung wieder zurück, wenn diese außerhalb der Veranstaltung erlaubt sind. Aber besser lässt man solche Dinge gleich zu Hause.

Wegweisung oder Betretungsverbot kann die Polizei für Personen, die schon früher als gewalttätig auffällig gewesen sind, aussprechen.

 

Kontrollen in Kaufhäusern

Security-Personal darf nicht mehr machen als jede andere Privatperson auch, nämlich:

  • die Polizei rufen,
  • Anzeige erstatten,
  • NICHT aber:  deinen Ausweis kontrollieren und schon gar nicht eine Personen- oder Taschenkontrolle vornehmen, wenn du damit nicht einverstanden bist.

Security-Personal hat das Recht

  • dich ANGEMESSEN (=nicht brutal) anzuhalten, wenn es AUS-REICHENDEN Verdacht einer strafbaren Handlung (zB Diebstahl, Körperverletzung) gibt,
  • dich aus einem Gebäude wegzuweisen oder überhaupt ein Hausverbot auszusprechen.

Aber: Die Gründe dürfen nicht diskriminierend sein (zB wegen der Hautfarbe).


Zutritt zu Lokalen

Ob du in ein Lokal gelassen wirst, kann der Lokalbesitzer (und Security oder Personal) entscheiden. Der Zutritt darf dir zB verweigert werden, wenn du nicht entsprechend gekleidet bist. Du kannst auch ein Hausverbot bekommen, wenn du kürzlich randaliert hast.

Aber: Der Grund für die Verweigerung darf nicht diskriminierend sein. Eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft („keine Zigeuner“), Nationalität („keine Ausländer“), Hautfarbe („nur Weiße“) oder Religion und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist nicht erlaubt. Der Lokalbesitzer (sowie Security und Personal) könnte in solchen Fällen bestraft und/oder zu Schadenersatz verpflichtet werden.
 

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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