Ladung zur Polizei
Will die Polizei etwas von dir wissen, dann musst du zur Polizei geladen werden.
Wenn die Polizei am Arbeitsplatz oder zu Hause auftaucht, musst du nur zu deiner Identität aussagen.
Eine Ladung musst du befolgen,
- wenn sie mit Bescheid erfolgt (schriftlich oder mündlich) UND
- die Vorführung sonst angedroht wird.
Ausweis nicht vergessen!
Einvernahme
Musst du aussagen?
Erkundige dich, ob du als Zeuge oder als Beschuldigter geladen bist (steht in der schriftlichen Ladung).
Als Zeuge musst du aussagen, insofern du kein Entschlagungsrecht hast (siehe Aussagepflicht).
Als Beschuldigter musst du nicht aussagen und eine Nicht-Aussage bei der Polizei darf dir auch bei Gericht nicht nachteilig ausgelegt werden. Dein Anwalt darf bei der Vernehmung anwesend sein.
Du hast das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson.
Wenn du unter 14 bist, darf dich die Polizei überhaupt nicht zu einer Straftat befragen, wenn keine Vertrauensperson dabei ist.
Wenn die Polizei bei der Einvernahme filmen will, braucht sie deine Zustimmung.
Versprechungen, zB dass die Strafe niedriger wird, wenn du gegen deine Freunde aussagst oder Drohungen sind nicht erlaubt.
Protokoll:
- Lies das Protokoll gut durch bevor du es unterschreibst.
- Wenn etwas anders geschrieben ist, als du es gesagt hast, verlange eine Korrektur, genauso wenn zu viel oder zu wenig protokolliert wurde.
- Wenn du einen außergerichtlichen Tatausgleich beantragen möchtest, kannst du das gleich bei der Einvernahme sagen und ins Protokoll schreiben lassen.
- Setzte deine Unterschrift knapp unter den Text.
- Du hast ein Recht auf eine Kopie des Protokolls.
Die Polizei leitet die Anzeige dann an das Gericht weiter. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Ein Antrag auf außergerichtlichen Tatausgleich ist immer noch möglich. Sobald ein Strafverfahren bei Gericht eingeleitet wird, werden deine Eltern und das Jugendamt verständigt.