Zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht der UN-Kinderrechtsausschuss so genannte General Comments (Allgemeine Bemerkungen) zu den einzelnen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention. Aktuell werden die Allgemeinen Bestimmungen Nr. 27 (General Comment Nr. 27) zum „Zugang zur Justiz und wirksamen Rechtsmitteln“ („Access to Justice and Effective Remedies“) erarbeitet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs haben zu diesem Entwurf eine Stellungnahme abgegeben, in welcher auch Verbesserungsvorschläge, wie die Implementierung von Mediatoren für Kinder und Jugendlichen in Gerichtsverfahren zur Stärkung ihrer eigenständigen Verfahrensposition oder der gesetzliche Verankerung der Tätigkeit der Kinderanwaltlichen Vertrauensperson samt Verpflichtung der Kontaktermöglichung zu allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen mit möglichen Freiheitsbeschränkungen iSd Art. 4 OPCAT zur institutionellen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, genannt wurden.