Am 05. September vor 30 Jahren wurde mit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention ein Meilenstein für die Kinderrechte in Österreich gesetzt. Damit wurden Grundsätze aufgestellt, die auch heute noch den zentralen Grundstein der Kinderrechte in Österreich darstellen und die Basis für die Arbeit der Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften bieten.
Presseaussendung vom 05.09.2022