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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Outdoor

Drohnen

Es gibt unterschiedliche Klassen und Kategorien:

Spielzeug = Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm) sind bis zu einer Höhe von 30m erlaubt. Man braucht KEINE Bewilligung.

Flugmodelle = bis 25 kg bis max. 500 m Sichtentfernung und bis zu 150 m Höhe, dürfen nur außerhalb von besiedeltem Gebiet zum Frei-zeitvergnügen geflogen werden. Man braucht eine Haftpflichtversicherung. Kameras dürfen nur zur Orientierung und ohne Aufzeichnungsmöglichkeit angebracht sein. Ansonsten wird es als ULFZ eingestuft.

Unbemannte Luftfahrzeuge (ULFZ)

    1. ULFZ Klasse 1 = mit Sichtverbindung bis max. 500 Meter Entfernung bis zu einer Höhe von 150m und bis max. 150kg. Je nach Gewicht und Einsatzgebiet müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Jedenfalls ist eine Bewilligung durch Austro Control und eine spezielle Versicherung gefordert. Mindestalter: 16 Jahre.
    2. ULFZ Klasse 2 = ohne Sichtverbindung mit einem Gewicht über 150 kg braucht man die Zulassung durch die EASA und einen Pilotenschein.

 

Mit Kamera, die nicht nur Live Aufnahmen übermittelt braucht man zusätzlich eine spezielle Bewilligung und der Datenschutz ist zu beachten. Fremde Personen dürfen ohne Einwilligung nicht gefilmt werden.

Wenn Drohnen ohne Bewilligung oder über verbotenem Gebiet gesteuert werden,

können Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden.

Fremde Drohnen nicht abschießen!

Das ist strafbar. Bei Beeinträchtigung die Polizei rufen.

 

 

 

 

 

Unter Nachbarn gibt es ein Gebot der Rücksichtnahme – für beide Teile.

 

Typischer Lärm, den Kinder beim Spielen machen, muss von den Nachbarn akzeptiert werden.
Auch Gerichte sagen, dass spielende Kinder nicht stören. Die normalen Geräusche von spielenden Kindern (Lachen usw) sind jedem zumutbar, und Nachbarn müssen sich damit abfinden.

 

Ungebührlich“ ist aber zB der Lärm während der Ruhezeiten in der Nacht oder wenn der Lärmpegel außergewöhnlich hoch ist (zB über längere Zeit mit einer Metallstange auf eine Tonne schlagen). Dann könnten die Nachbarn auch die Polizei rufen, und eine Verwaltungsstrafe wäre möglich (siehe Anstand, Ruhe & Ordnung).

 

Ist es immer wieder außergewöhnlich laut, könnten Nachbarn auch eine Klage bei Gericht einbringen.
 

Rodeln ist erlaubt

  • auf Privatgrund mit Erlaubnis des Grundeigentümers,
  • auf Gemeindestraßen und Güterwegen außerhalb des Ortsge-bietes,
  • auf Rodelpisten,
  • auf eigens dafür vorgesehenen „Rodelstraßen“.

Rodeln ist verboten

  • auf Wiesen, im Wald und auf Forststraßen ohne Erlaubnis des Grundeigentümers,
  • auf den meisten öffentlichen Straßen.

 

Die 10 FIS-Regeln:
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren: Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten: Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg: Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.
8. Beachten der Zeichen: Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht: Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Grillen

ist nur auf eigenem Grund oder sonst mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. Das gilt auch für öffentlichen Grund, zB Flussufer. Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, wenn es in der Hausordnung nicht verboten ist und andere Nachbarn es auch machen.

Nachbarn könnten sich aber beschweren, wenn es zu laut ist (siehe Anstand, Ruhe & Ordnung) oder sie zB durch Rauch gestört werden.

 

Lagerfeuer

sind nur auf eigenem Grund oder sonst mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. Das gilt auch für öffentlichen Grund, zB Flussufer.
Außerdem muss man in einigen Bundesländern ein Lagerfeuer bei der Feuerwehr anmelden. Du kannst dich bei deiner Gemeinde erkundigen.

Für ein Lagerfeuer darfst du nur trockenes und unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwenden.

Im Wald darf man gar kein Feuer machen.

 

Zelten, Campieren

Wenn du außerhalb von Campingplätzen „wild" zelten willst, brauchst du die Zustimmung des Grundeigentümers. 

In Schutzgebieten, zB Landschaftsschutzgebieten oder Natur-schutzgebieten und Nationalparks, darf man gar nicht zelten oder campieren.

Verkehrszeichen Wohnstraße

Dieses Verkehrszeichen steht für „Wohnstraße".
Dann dürfen Fahrzeuge nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, weil Kinder und Jugendliche diese Straße als Spielfläche benützen dürfen.

Du darfst mit Inlineskates, Skate-, Kick-, Wave- und Snakeboards, Scooter oder Sidewalker, Einrad, Fahrrad und natürlich auch mit Tretrollern, Dreirädern und Tretautos auf der Fahrbahn fahren.

Wenn die Fahrbahn für bestimmte Zeit für den (Auto-)Verkehr ganz gesperrt ist, dann ist die Straße eine reine „Spielstraße".

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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Informationen zu No Hate Speech 

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