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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Outdoor

Quads und Trikes
Ein Quad oder ATV (All Terrain Vehicle = „Geländefahrzeug“) ist ein Kraftfahrzeug für 1 bis 3 Personen mit vier Rädern. Ein Trike ist ein Motorrad mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

Helmpflicht besteht für Quads und Trikes, die schneller als 25 km/h fahren.

Welchen Führerschein brauchst du?

  • Mopedführerschein mit dem Vermerk „vierrädriges Leichtkraft-fahrzeug" für Quads und Trikes mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h;
  • Führerschein der Klasse F (Traktor) für Quads und Trikes, die als Zugmaschinen zugelassen sind, mit einer Bauartgeschwindigkeit von max 50 km/h;
  • Führerschein der Klasse B (Auto) für alle Quads und Trikes über 45 km/h.

E-Bikes, E-Scooters und Segways über 25 km/h dürfen nur auf der Fahrbahn benützt werden.

Einen Sturzhelm brauchst du für Benzin-Scooter, E-Scooter und Segways über 25 km/h.

Einen Mopedausweis oder Führerschein der Klasse B (Auto) brauchst du:

  • für E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von >25 km/h;
  • für Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von >10 km/h.

Ohne Führerschein darfst du ab 16 Jahren mit einem Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis max10 km/h fahren.

Altersgrenzen:

  • Unter 10 bzw 12 Jahren musst du von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden.
  • Ab 10 Jahren darfst du mit Radfahrausweis allein unterwegs sein.
  • Ab 12 Jahren darfst du auch ohne Radfahrausweis allein fahren.
  • Bis einschließlich 12 Jahre gilt die Sturzhelmpflicht.

 

Radfahrerpflichten

sind zB: vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und rechts fahren, Vorrangregeln beachten, sowie das Alkolimit (0,8 Promille!). Achtung: Führerscheinentzug ist möglich. Aber wenn das Fahrrad geschoben wird, giltst du als Fußgänger und musst dich daher auch nicht an das Alkolimit halten).

Seit 1.4.2013 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung strafbar (kann bis €72,- kosten).

Parken darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Flächen überall dort wo es Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.

Die vorgeschriebene Ausstattung ist in der Fahrradverordnung festgelegt.

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung)

 

Wo darf man fahren?

Fahrrad, E-Scooter, Rollschuhe, E-Bike bis max 25 km/h, Segway bis max 25 km/h:

Gehsteig nein
Gehweg nein
Fußgängerzone nein
Fahrbahn ja
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Radfahrstreifen ja
Wohn- und Spielstraße ja

 

Inlineskates, Rollschuhe:

Gehsteig ja
Gehweg ja
Fußgängerzone ja
Fahrbahn nein
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Zebrastreifen ja
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße ja

 

Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:

Gehsteig ja
Gehweg ja
Fußgängerzone ja
Fahrbahn nein
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Zebrastreifen ja
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße nein

 

Einrad:

Gehsteig nein
Gehweg nein
Fußgängerzone nein
Fahrbahn nein
Radweg nein
Geh- und Radweg nein
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße nein

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