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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

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Bankkonto

Jugendliche genießen bei Bankgeschäften einen besonderen Schutz durch die Gesetze, da es sich bei Geldangelegenheiten meist um schwerwiegende Entscheidungen handelt.

Ab dem 14. Geburtstag kannst du, wenn du regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (zB Lohn) hast, ohne Zustimmung deiner Eltern ein Girokonto eröffnen. Über das Konto kannst du selbstständig verfügen – aber es muss dir noch genügend Geld fürs Leben übrig bleiben.

Hast du kein eigenes Einkommen, darf die Bank nur mit ausdrücklicher Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters (normalerweise deine Eltern) ein Girokonto für dich eröffnen.

Tipp: Viele Banken bieten ein spezielles Jugendkonto an, für das du keine bzw. wenig Gebühren bezahlst. – Angebote vergleichen lohnt sich!

 

Bankomatkarte

Hast du ein Girokonto für dein regelmäßiges Einkommen, kannst du dafür eine Bankomatkarte erhalten:

  • ab 14 Jahren mit Zustimmung deiner Eltern;
  • ab 17 Jahren ohne Zustimmung deiner Eltern.

Hast du kein eigenes Einkommen, darf dir die Bank bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit ausdrücklicher Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters (normalerweise der Eltern) eine Bankomatkarte ausstellen.

Hinweis: Die Behebungen bei Geldautomaten sind beschränkt. Für Jugendliche kann das Wochenlimit von der Bank auch gestaffelt werden.

Beachte:

  • Den Code deiner Bankomatkarte solltest du geheim halten.
  • Wenn deine Karte gestohlen wird, lass sie sofort von der Bank sperren und mach eine Anzeige!

Eine Kreditkarte kannst du erst mit 18 beantragen.
Aber: Manche Banken bieten eine Prepaid-Kreditkarte für Jugendliche an. Vor allem für Reisen kann eine solche Karte praktisch sein. Deine Eltern müssen zustimmen und die Kreditkarte muss vorab mit Geld „befüllt“ werden. Sie kann auch nicht überzogen werden. 

 

Kontoüberziehung

Für Kontoüberziehungen werden teilweise sehr hohe Zinsen berechnet – also Vorsicht!

Eine Kontoüberziehung solltest du nur zur Überbrückung kurzfristiger Geldnöte nutzen, da es sonst sehr teuer werden kann.

Vereinbare mit deiner Bank den Überziehungsrahmen. Falls du den Überziehungsrahmen nicht einhalten kannst, setze dich so schnell wie möglich mit deiner Bank in Verbindung. Oft ist es günstiger, einen Kredit aufzunehmen.

Achtung: Wenn du den Überziehungsrahmen überschreitest und weißt, dass du den Betrag nicht zurückzahlen kannst, kannst du dich sogar strafbar machen!

 

Kredit

Einen Kredit aufnehmen kannst du frühestens ab 14 Jahren, sofern dein eigenes Einkommen ausreicht, um den Kredit zurückzuzahlen, und dir trotzdem noch genügend Geld für das tägliche Leben bleibt.

Ein Kredit wird meist in Raten zurückgezahlt. Zusätzlich musst du die vereinbarten Zinsen zahlen. Kredite kosten nicht bei jeder Bank gleich viel. Vergleiche Kreditkosten, Zinsen etc.

Banken verlangen meist auch Sicherheiten als Garantie dafür, dass du deinen Kredit auch wirklich zurückzahlst, zB

  • wird auf einen Teil deines Gehalts zurückgegriffen (Lohnpfändung),
  • die Bank behält das Eigentum an den gekauften Sachen zurück (Eigentumsvorbehalt),
  • eine bestimmte andere Person zahlt für dich (=Bürgschaft. Diese Person muss den Kreditvertrag dann mitunterschreiben).

Vorsicht! Achte darauf, dass du mit deinem Kredit nicht irgendwelche Versicherungen abschließen musst, die du dann zusätzlich noch monatlich zahlst.

Hilfe kannst du dir bei der Schuldnerberatung holen.

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du eigenständig rechtlich handeln kannst, dh einerseits Verpflichtungen eingehen und andererseits Rechte erwerben kannst. Das hängt einerseits von deinem Alter und andererseits von deinem geistigen Reifezustand ab.

 

Voll geschäftsfähig bist du mit 18 Jahren (= Volljährigkeit).

Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter:

  • Bis 7 Jahre kannst du dir Kleinigkeiten kaufen (zB Schoko-Riegel).
  • Ab 7 Jahren kannst du Alltagsgeschäfte abschließen (zB Kauf einer Kinokarte, Zeitschrift) und auch Geschenke annehmen. Bei größeren Anschaffungen (zB Kauf eines MP3-Players) müssen deine Eltern zustimmen oder für dich handeln.
  • Ab 14 Jahren kannst du dein Taschengeld oder dein eigenes Einkommen ausgeben, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt.
    Für größere Anschaffungen (wie zB Moped) brauchst du jedenfalls die Zustimmung deiner Eltern, sogar wenn du das Geld dafür zusammengespart hättest.

Kinderrechte in Österreich

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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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