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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Jugendschutz

In Österreich gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz! Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die einzelnen Bestimmungen in den Bundesländern. Für einige Bereiche, wie z. B. ab wann du rauchen & Alkohol trinken darfst, gelten in allen Bundesländern die gleichen Regeln, bei anderen gibt es aber Unterschiede. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vor jedem Ausflug in ein anderes (Bundes-)Land über die dort geltenden Jugendschutzbestimmungen informierst.

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Alkohol: Unter 16 Jahren ist der Besitz, Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Ab 16 Jahren ist es laut Jugendgesetz erlaubt, leichtere alkoholische Getränke zu trinken, z.B. Bier und Wein. Ab deinem 18. Geburtstag ist es legitim, auch Getränke mit gebranntem Alkohol, wie etwa Schnaps und spirituosenhaltige Mixgetränke (insbesondere „Alkopops“) zu trinken.
  • Rauchen: Unter 18 Jahren ist ebenfalls der Besitz, Erwerb und Konsum von Tabakwaren verboten. Hierzu zählen neben Zigaretten auch Shishas, Zigarillos, Zigarren und Pfeifen.
  • Besonderheiten zum Besitz und Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren: Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nicht nur der Konsum, sondern auch wie oben erwähnt, der Besitz und Erwerb von alkoholischen Getränken verboten. Für Tabakwaren gilt die Altersgrenze bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dabei ist es unwichtig, ob du selbst den Willen hast, diese Waren zu konsumieren oder ob du sie für jemand anderen verwahrst oder besorgt hast.
  • Das Verkaufen, Verschenken und Weitergeben von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist verboten.
  • Der Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können, ist bis zum 18. Geburtstag verboten. Zu diesen Stoffen zählen z.B. Morphium, Dopingsubstanzen und andere Aufputschtabletten. Wenn sie ärztlich angeordnet wurden, stellt dies natürlich eine Ausnahme dar.

 

Ausgehen / Ausweispflicht

Ausgehzeiten
Bis zu deinem 18. Lebensjahr entscheiden grundsätzlich deine Eltern, wie lange du dich ohne Aufsichtsperson an öffentlichen Orten aufhalten darfst. Das Gesetz gibt hierbei nur den äußersten Rahmen vor. Die gesetzlichen Ausgehzeiten hängen von deinem Alter ab:

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 23:00 Uhr
  • vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 01:00 Uhr
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: unbegrenzt.

Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt weggehen.

 

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische Staatsbürger/-innen keine Ausweispflicht. Im Zweifel musst du aber dein Alter nachweisen können. Aus diesem Grund solltest du immer einen Ausweis dabei haben. Dein Alter kannst du mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen, z.B.:

  •  Reisepass,
  •  Personalausweis,
  •  Identitätsausweis oder
  •  Führerschein,
  • Jugendkarte oder Jugendausweis (des jeweiligen Bundeslandes).

 

Glücksspiel / Wetten

Spielapparate
Es gibt zwei Arten von Spielapparaten: Unterhaltungsspielapparate (z.B. Flipper, Computerspiele, Drehfußball) und Geldspielapparate, bei denen das Ergebnis vom Zufall abhängt und um Geld oder andere Vermögenswerte gespielt (z.B. Ambassador, 7 gewinnt).

  • Ab 15 Jahren darfst du dich in Lokalen mit Unterhaltungsspielapparaten aufhalten und diese auch benützen.
  • Erst ab 18 Jahren darfst du dich in Spielhallen mit Geldspielautomaten aufhalten und mit diesen spielen.


Glücksspiel
Die Teilnahme an Glücksspielen ist nach dem Steiermärkischen Jugendgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt. Von diesem Glücksspielverbot ausgenommen sind z.B. Lotto, Toto, Zahlenlotterie oder Klassenlotterie. Aber: Die Österreichischen Lotterien verkaufen an Personen unter 16 Jahren keine Glücksspielprodukte und zahlen ihnen auch keine Gewinne aus. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Österreichischen Lotterien.

 

Übernachten / Reisen / Autostoppen

Übernachten
Bis zu deinem 18. Lebensjahr brauchst du grundsätzlich das Einverständnis deiner Eltern um alleine auswärts übernachten zu dürfen. Ab 16 Jahren darfst du – mit der Erlaubnis deiner Eltern – ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotels, Gaststätten etc. oder auf Campingplätzen übernachten. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung über die Ausgehzeiten.

Reisen
Bis zu deinem 18. Lebensjahr entscheiden grundsätzlich deine Eltern, ob und mit welchem Alter du alleine oder mit gleichaltrigen Freunden/Freundinnen verreisen darfst. Dabei ist jedenfalls der gesetzliche Rahmen zu beachten. Dementsprechend darfst du erst ab 16 Jahren alleine auswärts (z.B. in einer Jugendherberge, auf Festivalarealen) übernachten. Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten.
Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.

Autostoppen
Grundsätzlich darfst du ab 16 Jahren alleine autostoppen. In Notfällen (z.B. Krankheit, Unfall) sowie in Begleitung einer Aufsichtsperson oder wenn dich Bekannte mitnehmen ist Autostoppen immer möglich. Aber Achtung: Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest nur im äußersten Notfall alleine autostoppen!


Jugendgefährdende Medien

  • Jugendgefährdende Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen sind insbesondere Magazine, Filme, Musik, Hotlines oder Peep-Shows, wenn sie gewaltverherrlichende, diskriminierende oder pornografische Inhalte haben. Sie können Kinder und Jugendliche, also Personen unter 18 Jahren, gefährden und dürfen ihnen somit nicht weitergegeben, angeboten oder gezeigt werden.
  • Geschäfte, die derartige Sachen oder Dienste anbieten (z.B. Erotik-Shops, Nachtlokale), müssen Jugendliche durch Zugangsbeschränkungen schützen. Andernfalls haben die Betreiber/innen mit Strafen zu rechnen. 

 

Aufsichtsperson 

Aufsichtspersonen sind z.B. deine Erziehungsberechtigten (deine Eltern) oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z.B. beim Ausgehen zu begleiten. Es können etwa dein/e Lehrer/in, dein/e Erzieher/in, Verantwortliche deines Jugendverbandes sowie andere Familienangehörige mit deiner Beaufsichtigung betraut werden. Die Aufsichtspersonen müssen nachweisen können, dass sie von deinen Erziehungsberechtigten (Eltern) zur Aufsicht beauftragt worden sind.


Strafen

  • Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr bestraft werden. Die Behörde kann dir auftragen an Beratungsgesprächen teilzunehmen, Schulungen zu absolvieren oder soziale Leistungen zu erbringen. Du kannst aber auch eine Geldstrafe bis zu € 300,- bekommen. Für Erwachsene können zusätzlich hohe Geldstrafen und, wenn diese nicht bezahlt werden können, sogar Freiheitsstrafen als Ersatz für die Geldstrafe folgen.
  • Waren, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren oder Alkohol, dürfen dir von der Polizei abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.


Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Ab 16 darfst du in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
  • Rauchen darfst du in der Öffentlichkeit ab 18. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. An Schulen gilt generelles Alkohol- und Rauchverbot.
  • Andere Rausch- und Suchtmittel, die rauschähnliche und/oder bewusstseinsverändernde Zustände herbeiführen, darfst du nicht besitzen oder konsumieren.
  • Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter 16 ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.

 

Ausgehen / Ausweispflicht

Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben

  • unter 14 Jahren von 05:00 bis 23:00 Uhr,
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr,
  • ab deinem 16. Geburtstag unbeschränkt.
  • Mit einer von deinen Eltern bestimmten Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt weggehen.

 

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also

  •  Reisepass,
  •  Personalausweis,
  •  Identitätsausweis,
  •  Führerschein,
  •  edu.card (elektronischer Schülerausweis).

 

Glücksspiel / Wetten

  • Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 verboten.
  • Räume, in denen mehr als 2 Geldspielautomaten stehen, darfst du unter 14 nicht betreten.
  • Räume, in denen vorwiegend Glückspiele um Geld durchgeführt werden, sowie Wettbüros dürfen überhaupt bis 18 nicht betreten werden.
  • Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose dürfen erst an Jugendliche ab 16 verkauft werden.
  • Unterhaltungsspielapparate (Flipper, Autorennautomaten,etc.) darfst du spielen.
  • Auch im Internet ist es für dich verboten zu pokern, zu wetten oder andere Glückspiele zu spielen, wenn du um Echtgeld spielst. 

 

Jugendgefährdende Medien

  • Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Gegenstände oder Dienstleistungen (wie zB Hotlines), Veranstaltungen, Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 weitergegeben, gezeigt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie pornografische, sehr gewalttätige (Softguns z.B. darfst du nicht besitzen oder verwenden) oder diskriminierende Inhalte (z.B. wegen Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung) haben.
  • Junge Menschen unter 18 dürfen solche Medien und Gegenstände auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
  • Geschäfte, die solche Sachen oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (z.B. durch Zugangsbeschränkungen). Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten.
  • Computerspiele müssen (ab 1.1.2013) mit einer PEGI - Altersangabe versehen sein. Junge Menschen unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
  • Allgemein ist es verboten, jungen Menschen Gegenstände, Veranstaltungen etc zugänglich zu machen, wenn die persönliche Entwicklung der jungen Menschen gefährdet werden kann.

 

Strafen

Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest,

  • kannst du verwarnt werden,
  • kannst du zu einem Gespräch beim Jugendamt vorgeladen werden,
  • kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 200,- bestraft werden.

Außerdem können auch deine Eltern eine Strafe bis € 700,- oder Unternehmen eine Strafe bis zu € 15.000,- bekommen.

Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, etc dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Ab 16 darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Du darfst vor allem Wein und Bier konsumieren. Unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
  • Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z.B. Schnaps, Vodka, Likör, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z.B. Alkopops.
  • Rauchen darfst du ab 18. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum (gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas ohne Tabak) verboten.
  • Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
  • Suchtmittel-Ersatzstoffe sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen (z.B. „Schnüffelkleber“). Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie zum Aufputschen oder Betäuben verwendet werden.

 

Ausgehen / Ausweispflicht 

Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 23:00 Uhr,
  • vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 01:00 Uhr,
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: ohne zeitliche Beschränkung.

 

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis dabei haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also

  •  Reisepass,
  •  Personalausweis oder
  •  Identitätsausweis oder
  •  Führerschein oder
  • Vorarlberger Jugendkarte (aha card).

 

Glücksspiel / Wetten 

  • Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 verboten.
  • Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, zB Sportwettbüros, dürfen unter 18 nicht betreten werden.
  • Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.
  • Spielautomaten dürfen erst von Jugendlichen ab 16 gespielt werden. Aber: Musikautomaten, Miniaturrennbahnen, Flipper und ähnliche Automaten sind auch unter 16 erlaubt.

 

Autostoppen / Reisen

Autostoppen
ist bis zum 14. Lebensjahr nicht erlaubt, wenn du den/die LenkerIn nicht persönlich kennst. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Reisen
Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten (siehe auch www.bag-jugendschutz.de/publikationen_mda.html#MDA12). Bis zum 18. Geburtstag ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.


Jugendgefährdende Medien

  • Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, DVDs, Filme, Spielsa-chen oder Dienstleistungen (wie zB Hotlines) dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 weitergegeben oder gezeigt werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Inhalte (zB wegen Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Behinderung) haben UND dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährdet werden kann.
  • Du darfst unter 18 solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. Du darfst nur Filmvorführungen besuchen, die für dein Alter zugelassen sind.

 

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson ist zB deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren (zB Geschwister), die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich zB beim Ausgehen zu begleiten.
Bei Veranstaltungen von Jugendorganisationen können auch bereits 16-Jährige die Aufsicht übernehmen, wenn sie dafür ausgebildet sind.


Strafen

  • Wenn du die Jugendschutzbestimmungen missachtest, kann dir ab dem 14. Lebensjahr von der Behörde ein Information- und Beratungsgespräch, gemeinnützige Leistungen oder eine Geldstrafe bis zu € 500,- aufgetragen werden. Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Strafe bis zu € 5.000,- bekommen.

 



Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas, E-Zigaretten, Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 18 nicht gekauft und konsumiert werden.
  • Ab 16 darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Erlaubt sind also Wein, Sekt oder Bier. Unter 16 ist der Erwerb und Konsum von Alkohol verboten.
  • Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z.B. Schnaps, Wodka, Gin aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol, wie z.B. Alkopops, Cocktails ...
  • Rauchen darfst du ab 18 Jahren. Unter 18 ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren verboten.
  • Wasserpfeifen (Shishas), E Shishas, E-Zigaretten, Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 18 nicht gekauft und konsumiert werden.
  • Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol, Tabak, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten udgl. an Kinder und Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
  • Suchtmittel: Der Konsum, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen (Cannabis, Ecstasy etc) ist nach dem Suchtmittelgesetz generell verboten. Das gilt auch für drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen und zur Betäubung oder zum Aufputschen dienen.


Ausgehen / Ausweispflicht

Alleine aufhalten darfst du dich an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfen und Parks), wenn es deine Eltern erlauben

  • bis zu deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 23:00 Uhr;
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 und 01:00 Uhr.
  • ab 16 Jahren unbeschränkt.

Alleine darfst du öffentliche Veranstaltungen besuchen, wenn es deine Eltern erlauben

  • bis zu deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 23:00 Uhr;
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr. Bei Veranstaltungen von Schulen, Kirchen und Jugendorganisationen gibt es Ausnahmen.
  • ab 16 Jahren unbeschränkt.

Alleine ausgehen darfst du in Gastlokale, wenn deine Eltern es erlauben

  • bis zu deinem 14. Geburtstag nur aus einem wichtigen Grund (z.B. Überbrückung von Wartezeiten);
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr;
  • ab 16 Jahren unbeschränkt.

Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen. Bis 14 darfst du aber trotz Aufsichtsperson nicht länger als 24:00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen bleiben.

 

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also

  •  Reisepass,
  •  Personalausweis oder
  •  Identitätsausweis oder meistens auch mit einem
  •  Führerschein.

Achtung: Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist strafbar.

 

Glücksspiel / Wetten

  • Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele um Geld und Spielautomaten sind unter 18 verboten.
  • Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, z.B. Wettbüros, dürfen unter 18 nicht betreten werden.
  • Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.
  • Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss.

 

Übernachten / Autostoppen / Reisen

Übernachten

Wenn du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist, darfst du ohne Aufsichtsperson z.B. aus beruflichen oder schulischen Gründen, auf Ausflügen und Reisen alleine in Jugendherbergen, Hotels, auf Campingplätzen etc. übernachten, wenn gleichzeitig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Ab 16 darfst du ohne Aufsichtsperson alleine übernachten.

Autostoppen ist in Tirol nicht geregelt. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Reisen
Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.


Jugendgefährdende Medien

  • Medien (z.B. Zeitschriften, DVDs. Computerspiele, sonstige Bild- und Tonträger, Software), Gegenstände (z.B. Spielsachen, Softairwaffen, Paintball-Markierer) und Dienstleistungen (z.B. Telefonsex) dürfen Jugendlichen unter 18 nicht angeboten, vorgeführt oder weitergegeben werden, wenn sie sexuelle, gewalttätige oder diskriminierende Inhalte (zB wegen Hautfarbe oder Behinderung) aufweisen und dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährdet werden kann.
    Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen solche Medien und Spielsachen auch nicht kaufen, besitzen oder benützen oder solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
  • Geschäfte, die solche Sachen oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (zB durch Zugangsbeschränkungen).
  • Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. 

 

Aufsichtsperson

Aufsichtspersonen sind z.B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z.B. beim Ausgehen zu begleiten.

 

Strafen

  • Wenn du die Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 215,- bestraft werden. Du kannst der Verhängung einer Geldstrafe aber grundsätzlich entgehen, indem du ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmst. Deine Eltern oder Angestellte in Geschäften und Lokalen können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eine Strafe bis zu € 7.260,- bekommen.
  • Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren oder Alkohol, dürfen dir von der Polizei abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.


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