Suchen:

Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Kinder- und Jugendhilfe & Gericht

Eine erste kostenlose Beratung erhältst du bei der kija: www.kija.at.

Beratung durch Rechtsanwälte:
Manche Anwaltskanzleien bieten ein kurzes kostenloses Erstgespräch. Möchtest du davon Gebrauch machen, dann wende dich an die Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes. Diese vermittelt dir einen Anwalt, von dem du dich in einem kurzen Erstgespräch kostenlos beraten lassen kannst.

Kostenlose Rechtsauskünfte bei Gericht erhältst du am Amtstag. Dieser findet bei jedem Bezirksgericht am Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr statt. Erkundige dich, ob du einen Termin brauchst.
Die einzelnen Gerichte findest du unter: http://www.justiz.gv.at

Bei den Arbeiterkammern erhältst du kostenlose Auskünfte zB zu Lehrverhältnissen oder Konsumentenschutz: www.arbeiterkammer.at.

Für festgenommene Beschuldigte gibt es den Rechtsanwaltlichen Journaldienst. Unter der Nummer 0800 376 386 sind der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung kostenfrei!

Es gibt verschiedene Arten von Gerichten:

  • Strafgerichte entscheiden über strafbare Handlungen (zB Körperverletzung, Diebstahl, usw). Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.
  • Zivilgerichte entscheiden bei Streitigkeiten zur Durchsetzung privater Rechte (zB Klagen auf Einhaltung eines Kaufvertrages, Schadenersatz). Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.

Es gibt verschiedene Zuständigkeiten von Gerichten:

  • Bezirksgerichte für kleinere Angelegenheiten und zB für Familienangelegenheiten
    • Pflegschaftsgerichte oder Familiengerichte (= Bezirksgerichte für Familienangelegenheiten) entscheiden in familienrechtlichen Angelegenheiten, zB Obsorge, Besuchsrecht oder Unterhalt.
  • Landesgerichte für größere Angelegenheiten und für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Bezirksgerichte.

Zuständig ist

  • das Strafgericht in dem Bezirk, in dem der Beschuldigte wohnt, wenn dieser noch nicht volljährig ist. Ansonsten ist der Tatort aus-schlaggebend für die Zuständigkeit des Strafgerichts;
  • das Zivilgericht in dem Bezirk, in dem der Beklagte wohnt.
  • das Pflegschaftsgericht des Bezirkes, in dem das Kind wohnt.


Beachte:
Für Verwaltungsübertretungen (Link zu Begriff unten bei Strafverfügung) sind keine Gerichte, sondern (Verwaltungs)Behörden zuständig. Achtung! In Österreich kann man aber auch für Verwaltungsübertretungen „eingesperrt" werden (zB wenn man nach längerer Zeit seine Strafen nicht bezahlt hat).
 

Die Kinder- und Jugendhilfe kann dir helfen:

  • bei Fragen zu Pflege und Erziehung,
  • bei Rechtsansprüchen wie zB Unterhalt,
  • wenn du Schutz brauchst, weil du zu Hause in Gefahr bist.

Du kannst dich an die Kinder- und Jugendhilfe beim Magistrat der Stadt, in der du wohnst, oder bei der Bezirkshauptmannschaft in dem Bezirk, in dem du wohnst, wenden.

Bei akuter Gefahr („Gefahr im Verzug“) kann die Kinder- und Jugendhilfe auch Maßnahmen gegen den Willen deiner Eltern oder auch gegen deinen Willen setzen.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

Schoolchecker App

QR Code

U18 - Deine Rechte App

Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"