Suchen:

Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Das Wichtigste auf einen Klick

 

Rechtsfähigkeit
…beschreibt, dass du TrägerIn von Rechten und Pflichten bist. Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.


Geschäftsfähigkeit
…ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, dh einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben, zB bist du in einem Job verpflichtet, zu arbeiten und hast das Recht auf den Arbeitslohn. Geschäftsfähigkeit hängt einerseits vom Alter und andererseits vom Geisteszustand einer Person ab.
Volle Geschäftsfähigkeit erreichst du mit Volljährigkeit (also mit 18 Jahren).
Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter.


Kinder und Geschäftsfähigkeit:
Bis zum 7. Lebensjahr kannst du dir selbst Kleinigkeiten von deinem Taschengeld kaufen (zB Schokoriegel).


Unmündige und Geschäftsfähigkeit:
Zwischen 7 und 14 Jahren bist du zum Teil geschäftsfähig. Du kannst Alltags-Geschäfte abschließen (zB Kauf einer Kinokarte) und du kannst auch Geschenke annehmen. Bei anderen Geschäften muss dein gesetzlicher Vertreter, in der Regel deine Eltern, zustimmen oder für dich handeln.


Mündige und Geschäftsfähigkeit:
Von 14 bis 18 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern Rechtsgeschäfte abschließen,
zB kannst du dir von deinem Einkommen oder Taschengeld kaufen, was du willst, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt. Aber Sachen, die dir nur zum Gebrauch überlassen wurden, wie zB Schulbücher oder ein Fahrrad, kannst du nicht ohne Zustimmung deiner Eltern verkaufen oder verschenken.


Deliktsfähigkeit
…hängt vom Alter und vom Geisteszustand der Person ab: Deliktsfähig bist du ab 14 Jahren, das heißt, du musst für dein rechtswidriges Handeln einstehen und Schadenersatz leisten. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass du schon früher haftest.
Wenn Unmündige (bis 14 Jahre) einen Schaden anrichten, sind die Aufsichtspersonen dafür verantwortlich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.


Strafmündigkeit
…bedeutet, dass du für strafbare Handlungen verfolgt werden kannst. Strafmündig bist du ab 14 Jahren (darunter kannst du nicht strafrechtlich verfolgt werden!).


Prozessfähigkeit (Verfahrensfähigkeit)
…bedeutet, dass du bei Gericht Anträge stellen, in einem Gerichtsverfahren Erklärungen abgeben und gegen Beschlüsse oder Urteile Rechtsmittel einbringen kannst. Voll prozessfähig bist du mit 18 Jahren. Vorher hast du zB besondere Antragsrechte im Verfahren über Pflege und Erziehung oder das Kontaktrecht.


Medizinische Selbstbestimmung
…bedeutet, dass du ab 14 Jahren einer medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zustimmen musst und du nicht gegen deinen Willen behandelt werden kannst, wenn du reif genug bist, um die Situation einschätzen zu können.
Auch eine Psychotherapie und ein Schwangerschaftsabbruch können nicht gegen deinen Willen erfolgen.


Sexualmündigkeit
…bedeutet, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt (also straffrei) sind, wenn beide schon 14 Jahre alt sind.
Wenn du jünger bist, ist

  • Geschlechtsverkehr straffrei ab 13 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 3 Jahre älter ist.
  • Petting (=sexueller Kontakt ohne Geschlechtsverkehr) straffrei ab 12 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 4 Jahre älter ist.


Ehemündigkeit
…ist gegeben, wenn du 18 Jahre alt bist. Wenn du schon vorher heiraten möchtest, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und dich vom Pflegschaftsgericht für ehemündig erklären lassen. Außerdem brauchst du auch die Zustimmung der Person, die mit der Obsorge betraut ist (in der Regel deine Eltern).
Das Pflegschaftsgericht kann eine Person dann für ehemündig erklären, wenn der/die vorgesehene EhepartnerIn bereits volljährig ist und der/die Mündige (siehe Altersgrenzen) reif genug scheint.


Religionsmündigkeit
…bedeutet, dass du ab 14 Jahren selbst entscheiden kannst, welcher Religion du angehören willst. Du kannst dich dann auch alleine vom Religionsunterricht abmelden.


Rechtsmittel
...sind gesetzlich erlaubte Mittel, mit denen man sich gegen Entscheidungen von Gerichten oder Behörden zur Wehr setzen kann. Fühlst du dich ungerecht behandelt, kannst du mit einem Rechtsmittel erreichen, dass die Entscheidung durch eine höhere Stelle überprüft und gegebenenfalls abgeändert wird.


Testierfähigkeit
…bedeutet, dass eine Person, die über 18 Jahre alt und geistig gesund ist, ein Testament machen kann. Personen zwischen 14 und 18 Jahren können nur vor Gericht oder einem Notar ein gültiges Testament machen.


Pflegschaftsgerichte
…(= Familiengerichte) entscheiden
zB über

  • Streitigkeiten über Obsorge,
  • Streitigkeiten über den Aufenthalt von Kindern,
  • Streitigkeiten über das Besuchsrecht von Kindern mit Eltern und Großeltern,
  • Streitigkeiten über Pflege und Erziehung von Kindern (Schulausbildung, medizinische Behandlung).

Zuständig ist das Pflegschaftsgericht in dem Bezirk, in dem du wohnst.

mehr…Deine Rechte U 18

Ab 0

  • gelten die UN-Kinderrechte;
  • beginnt deine Rechtsfähigkeit, das heißt, dass du zB erben kannst und dass du deinen eigenen Reisepass (auf Antrag deiner Eltern) haben kannst.

 

Ab 6

  • musst du mit dem September, der auf deinen Geburtstag folgt, in die Schule gehen.

 

Ab 7

  • darfst du geringfügige Rechtsgeschäfte, die für das Alter üblich sind, abschließen (zB Bücher, CDs kaufen);
  • darfst du auch größere Geschenke annehmen, wenn sie nicht mit Verpflichtungen verbunden sind.

 

Ab 10

  • muss dich das Gericht bei Trennung oder Scheidung deiner Eltern zum Thema Kontaktrecht oder Obsorge persönlich anhören;
  • darf eine Namensänderung oder ein Religionswechsel nur nach deiner Anhörung durchgeführt werden;
  • darfst du nach einer Fahrradprüfung ohne Aufsicht mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.

 

Ab 12

  • darfst du auch ohne Fahrradprüfung alleine mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein;
  • kann ein Religionswechsel gegen deinen Willen nicht mehr stattfinden.

 

Ab 14

  • darfst du Vermögen (zB Taschengeld, Gehalt aus eigener Arbeit), das dir zur freien Verfügung steht, selbständig verwalten, sofern dein Lebensunterhalt nicht gefährdet wird. Nicht frei verfügen darfst du aber über Dinge, die dir von den Eltern zu einem bestimmten Gebrauch überlassen wurden (zB darfst du dein Fahrrad nicht verkaufen oder verschenken);
  • darfst du ohne Zustimmung deiner Eltern ein Girokonto eröffnen, WENN du eigenes Geld verdienst;
  • darfst du mit Zustimmung deiner Eltern eine Bankomatkarte haben;
  • kannst du vor Gericht oder einem Notar ein gültiges Testament machen;
  • darf eine Namensänderung nur mit deiner Zustimmung stattfinden;
  • darfst du deine Religion frei bestimmen und dich vom Religionsunterricht auch ohne Zustimmung deiner Eltern abmelden;
  • hast du ein Mitspracherecht in Angelegenheiten deiner Ausbildung und Berufswahl und kannst dich im Streitfall an das Pflegschaftsgericht wenden;
  • bist du sexualmündig und darfst freiwillige Liebesbeziehungen eingehen;
  • bist du strafmündig und deliktsfähig - das heißt du bist voll für dein Verhalten verantwortlich und kannst zB zu Schadenersatz verpflichtet werden;
  • kannst du in Fragen der Pflege und Erziehung und des persönlichen Kontaktes mit deinen Eltern vor Gericht selbständig handeln (Anträge stellen usw);
  • kannst du zum persönlichen Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil nicht mehr gezwungen werden;
  • ist bei medizinischen Behandlungen deine Zustimmung erforderlich;
  • kannst du alleine darüber entscheiden, ob du einen Schwangerschaftsabbruch (bis zur 12. Woche straffrei) durchführen lassen möchtest oder das Baby zur Welt bringen möchtest;
  • darfst du dich ohne Einwilligung deiner Eltern piercen lassen, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt;
  • darfst du den Segelschein machen.

 

Ab 15

  • darfst du arbeiten - es sei denn, du hast deine Schulpflicht noch nicht beendet. Du darfst einen Arbeitsvertrag abschließen. Für einen Lehrvertrag ist allerdings auch noch die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.

 

Ab 16

  • darfst du wählen;
  • kannst du bei Gericht beantragen, für ehemündig erklärt zu werden, wenn dein/e PartnerIn schon 18 ist;
  • darfst du dich mit schriftlicher Einwilligung deiner Eltern tätowieren lassen;
  • darfst du ohne Einwilligung deiner Eltern den Mopedführerschein machen (unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 15);
  • darfst du den Motorbootführerschein machen;
  • darfst du alleine auf öffentlichen Straßen reiten.
  • kannst du den Jugendjagdschein bekommen.

 

Ab 17

  • bist du als Mann wehrpflichtig;
  • kannst du ohne Einwilligung deiner Eltern eine Bankomatkarte erhalten, wenn du ein eigenes Einkommen hast;
  • kannst du den Führerschein (L17) machen.

 

Ab 18

  • bist du volljährig, voll handlungs- und geschäftsfähig, voll testierfähig und ehemündig;
  • darfst du auch ohne Einwilligung deiner Eltern von zu Hause ausziehen;
  • darfst du an allen legalen Glücksspielen teilnehmen;
  • darfst du ins Solarium gehen;
  • darfst du dich auch ohne die Einwilligung deiner Eltern an allen Körperteilen piercen lassen;
  • kannst du in den Gemeinderat, Landtag oder Nationalrat gewählt werden.


mehr…Deine Rechte U 18
 

Minderjährig bist du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.

Unmündig (minderjährig) bist du, wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist.

Mündig (minderjährig) bist du, wenn du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist.

Volljährig bist du, ab deinem 18. Geburtstag.

Junge Erwachsene sind Personen, die schon volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
Das ist im Strafrecht wichtig: für Volljährige gilt zwar das Erwachsenenstrafrecht, aber für 18- bis 21-Jährige gibt es Sonderregelungen.

 

Aufsichtsperson
Eine Aufsichtsperson ist zB deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen und dich zB beim Ausgehen zu begleiten. Solche Aufsichtspersonen sind zB Verwandte, Freunde der Familie, deine Lehrerin, dein Jugendbetreuer, deine Sport-Trainerin.


mehr…Link: Vollversion Deine Rechte U 18

Was ist eine Krise?
Eine Krise ist ein schmerzhafter seelischer Zustand, der durch ein überraschendes Ereignis, zB Unfall, Krankheit oder Verlust eines geliebten Menschen, hervorgerufen wird. Wenn jemand in einer Krise ist, kann es sein, dass die Person keine Möglichkeiten mehr sieht, mit der Situation fertig zu werden oder das Problem zu bewältigen. Eine Krise ist immer subjektiv. Was genau zu einer Krise führt, lässt sich nicht verallgemeinern.

Was passiert bei einer Krise?
In einer Krise konzentriert sich das ganze Leben auf ein Problem. Die betroffene Person hat extremen Stress und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Problem. Angst, Panik, Hilflosigkeit, Ausweglosigkeit, Stimmungsschwankungen, Konzentrationsschwierigkeiten, körperliche Symptome oder Schlafstörungen können auftreten.

Was kannst du in einer Krise tun?
In Krisensituationen solltest du dir auf jeden Fall Unterstützung holen. Du kannst mit deinen FreundInnen, mit deiner Familie oder anderen vertrauten Personen sprechen oder professionelle Hilfe aufsuchen (siehe Notrufnummern).
Diese Personen können dir bei der Bewältigung der Krise helfen, sodass du einen Ausweg aus deiner Situation findest und neue Strategien zur Problemlösung entwickelst.

 

Bei dringender Selbstmordgefahr oder Gefährdung  anderer Personen aufgrund einer psychischen Erkrankung, ruf die Polizei! Diese kann dann einen Arzt einschalten, oder die Person gleich in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen.

Hast du Fragen zu diesem Thema, oder brauchst du einfach jemandem zum Reden? Dann wende dich an die kija oder eine andere Beratungsstelle. Es gibt immer eine Lösung!

Weitere Infos: NotrufnummernKrisensituation

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, für die ohnehin die Menschenrechte gelten, denn Kinder haben aufgrund ihrer Entwicklung spezielle Bedürfnisse, die besonders geschützt werden müssen. Deshalb verfassten die Vereinten Nationen 1989 54 Kinderrechts-Artikel.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde in Folge weltweit von fast allen Ländern unterzeichnet.

In Österreich gelten die Kinderrechte schon seit 1992. Einige Kinderrechte wurden 2011 sogar in die Bundesverfassung aufgenommen. Sie gelten für alle Kinder bis 18 Jahre.

Die Kinderrechte sind der Grundstein für eine kinderfreundliche Welt. Sie garantieren, dass Kinder Grundrechte haben, die nicht verletzt werden dürfen und deren Einhaltung keine Frage des "guten Willens" oder der "besonderen Großzügigkeit" ist. 

 

Mitbestimmung / Versorgung / Schutz

Inhaltlich lassen sich die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in drei Kategorien aufteilen: Die drei Ps nach den englischen Begriffen Participation, Provision und Protection.

Participation = Mitbestimmung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich an allen Belangen zu beteiligen, die sie und ihre Zukunft betreffen.
In Österreich wurde zB das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch bekommen Jugendliche früher die Möglichkeit, mitzubestimmen. Aber auch die Wahl von JugendsprecherInnen in den Gemeinderat ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieses Kinderrechtes.

Provision = Versorgung
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gute Grundversorgung.
Aus diesem Grund gibt es in Österreich das Kindergeld. Wenn die Eltern getrennt leben, muss der nicht im selben Haushalt lebende Elternteil Alimente bezahlen. Wenn die Eltern aber die Versorgung ihrer Kinder nicht sicherstellen können, muss der Staat einspringen.

Protection = Schutz
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
In Österreich gibt es seit 1989 das Gewaltschutzgesetz, das heißt, die "g'sunde Watschen" ist verboten und auch in der Schule darf der gefürchtete Rohrstock nicht zum Einsatz kommen.

 

Deine wichtigsten Kinderrechte 

Alle Kinder haben dieselben Rechte!

Alle Kinder haben die gleichen Rechte -drei Kinder unterschiedlicher Herkunft stehen fröhlich nebeneinander!©Brigitte Grabner-Hausmannfröhliches Mädchen schiebt lachenden Buben im Rollstuhl über eine Blumenwiese©Brigitte Grabner-Hausmann

Es spielt keine Rolle, ob du ein Mädchen oder ein Bub bist, türkische, österreichische oder bosnische Eltern hast, reich oder arm bist…
…und auch nicht, ob du eine Behinderung hast; unabhängig davon sollst du die Chance bekommen, ein möglichst selbständiges und erfülltes Leben führen zu können.

Alle sollen die Rechte der Kinder kennen!

Fernsehgerät mit folgendem Text am Bildschirm: ORF 1, News über die Rechte der Kinder©Brigitte Grabner-Hausmann

Die Regierungen haben sich verpflichtet, die Kinderrechte bei Kindern und Erwachsenen bekannt zu machen.

Jedes Kind hat das Recht auf Privatleben!

Tagebuch und Stift©Brigitte Grabner-Hausmann 

Andere Kinder und Erwachsene müssen respektieren, dass es Dinge gibt, die nur dich etwas angehen, zB deine Post oder dein Tagebuch.

Jedes Kind hat das Recht auf seine Eltern!

Mutter, Kind und Vater©Brigitte Grabner-Hausmann

Du hast das Recht, bei deinen Eltern zu leben, es sei denn, es geht dir dort nicht gut. Du hast das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, falls du von einem oder von beiden getrennt lebst.

Jedes Kind hat das Recht seine Meinung zu sagen!

Mädchen mit einem Mikrofon in der Hand; Sprechblase mit dem Text: Meine Meinung zu diesem Thema ...©Brigitte Grabner-Hausmann

Du hast das Recht, zu allen Angelegenheiten, die dich betreffen, deine Meinung zu äußern und von den Erwachsenen gehört zu werden.

Kinder haben das Recht auf Religionsfreiheit!

Mädchen - Text in Sprechblase darüber: Ich bin katholisch; Bub - Text in Sprechblase darüber: Ich bin ein Moslem©Brigitte Grabner-Hausmann

Du hast das Recht zu entscheiden, welcher Religion du angehören willst, aber auch ob du überhaupt einer Religion angehören willst.

Kinder haben das Recht auf Spiel und Spaß!

Bub fährt mit dem Skateboard und hat Spaß©Brigitte Grabner-Hausmann

Du hast ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Städte und Gemeinden sollen dafür sorgen, dass genügend Spielplätze und Jugendtreffs vorhanden sind. Es soll auch Veranstaltungen für Kinder geben.

Gewalt an Kindern ist verboten!

Gewalt an Kindern ist verboten! Bub schützt sich mit seinen Händen vor einer zuschlagenden Faust©Brigitte Grabner-Hausmann

Du darfst nicht geschlagen, misshandelt oder eingesperrt werden. Auch Vernachlässigung ist eine Form der Gewalt.

Kinder haben das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch!

Selbstbewusstes Mädchen; Text in der Sprechblase: Mein Körper gehört mir! ©Brigitte Grabner-Hausmann

Sexuelle Gewalt an Kindern ist verboten. Niemand darf dich berühren, wenn du das nicht magst.

Kinder haben das Recht auf die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse!

Bub nimmt lächelnd und zufrieden ein Vollbad©Brigitte Grabner-Hausmann

Erwachsene müssen für dein Essen, deine Kleidung, deine Gesundheit und dein Wohlbefinden sorgen. Du sollst ohne Not heranwachsen können.

Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, werden geschützt!

Frau führt ein nettes Gespräch mit einem Jungen©Brigitte Grabner-Hausmann

Vielleicht lebst du aus irgendwelchen Gründen nicht bei deinen Eltern. Dann wird die Wohngemeinschaft oder das Heim, in dem du lebst, regelmäßig überprüft, um zu sehen, ob es dir dort gut geht.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

Schoolchecker App

QR Code

U18 - Deine Rechte App

Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"