Alkoholkontrolle
Alkotests – wann? Alkotests können bei einer Verkehrskontrolle immer durchgeführt werden, auch wenn kein Verdacht besteht.
Alkotests – wo? Alkotests mit Vortestgerät (schnell) oder Alkomat (Wartezeit 15 Min) dürfen überall durchgeführt werden (Straße, zu Hause).
Aber: Auf die Dienststelle mitkommen, um einen Test zu machen, musst du nur bei Verdacht (zB bei Fahne).
Der Amtsarzt oder Polizeiarzt darf bei der Polizeikontrolle eine Untersuchung durchführen (zB eine Linie entlanggehen, Pupillenreaktion, …).
Eine Blutabnahme musst du zulassen, wenn der Alkotest nicht durchgeführt werden kann, weil der Grund dafür in deiner Person liegt (zB wegen Asthma), aber nicht wenn zB der Alkomat kaputt ist.
Wenn du Test oder Blutabnahme verweigerst, musst du mit Führerscheinentzug und Strafe rechnen. Eine Weigerung lohnt sich also nicht!
Drogentest
Harntests durch die Polizei sind im Gesetz nicht vorgesehen.
Ein Speicheltest (Schnelltest) kann bei Verdacht im Zuge von Verkehrskontrollen durchgeführt werden.
Genauso kann eine ärztliche Untersuchung verlangt werden, wenn ein Verdacht auf Beeinträchtigung besteht und/oder wenn der Speicheltest verweigert wird.
Eine Blutabnahme kann in der Folge verlangt werden, wenn der Arzt eine Beeinträchtigung feststellt.
Weigerst du dich, erfolgt Führerscheinentzug und die Strafe fällt heftiger aus.
Folgen, wenn du erwischt wirst:
- Strafe,
- Führerscheinentzug,
- ärztliche Untersuchung, ob du eine gesundheitsbezogene Maßnahme brauchst,
- verkehrspsychologische Untersuchung.
Aber: Wenn du nicht als Fahrzeuglenker, sondern zB als Fußgänger oder Beifahrer mit Suchtgift erwischt wirst, kann dir nicht in jedem Fall der Führerschein entzogen werden. Lass dich beraten!