Unter Nachbarn gibt es ein Gebot der Rücksichtnahme – für beide Teile.
Typischer Lärm, den Kinder beim Spielen machen, muss von den Nachbarn akzeptiert werden.
Auch Gerichte sagen, dass spielende Kinder nicht stören. Die normalen Geräusche von spielenden Kindern (Lachen usw) sind jedem zumutbar, und Nachbarn müssen sich damit abfinden.
„Ungebührlich“ ist aber zB der Lärm während der Ruhezeiten in der Nacht oder wenn der Lärmpegel außergewöhnlich hoch ist (zB über längere Zeit mit einer Metallstange auf eine Tonne schlagen). Dann könnten die Nachbarn auch die Polizei rufen, und eine Verwaltungsstrafe wäre möglich (siehe Anstand, Ruhe & Ordnung).
Ist es immer wieder außergewöhnlich laut, könnten Nachbarn auch eine Klage bei Gericht einbringen.