Altersgrenzen:
- Unter 10 bzw 12 Jahren musst du von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden.
- Ab 10 Jahren darfst du mit Radfahrausweis allein unterwegs sein.
- Ab 12 Jahren darfst du auch ohne Radfahrausweis allein fahren.
- Bis einschließlich 12 Jahre gilt die Sturzhelmpflicht.
Radfahrerpflichten
sind zB: vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und rechts fahren, Vorrangregeln beachten, sowie das Alkolimit (0,8 Promille!). Achtung: Führerscheinentzug ist möglich. Aber wenn das Fahrrad geschoben wird, giltst du als Fußgänger und musst dich daher auch nicht an das Alkolimit halten).
Seit 1.4.2013 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung strafbar (kann bis €72,- kosten).
Parken darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Flächen überall dort wo es Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.
Die vorgeschriebene Ausstattung ist in der Fahrradverordnung festgelegt.
Wo darf man fahren?
Fahrrad, E-Scooter, Rollschuhe, E-Bike bis max 25 km/h, Segway bis max 25 km/h:
Gehsteig | nein |
Gehweg | nein |
Fußgängerzone | nein |
Fahrbahn | ja |
Radweg | ja |
Geh- und Radweg | ja |
Radfahrstreifen | ja |
Wohn- und Spielstraße | ja |
Inlineskates, Rollschuhe:
Gehsteig | ja |
Gehweg | ja |
Fußgängerzone | ja |
Fahrbahn | nein |
Radweg | ja |
Geh- und Radweg | ja |
Zebrastreifen | ja |
Radfahrstreifen | nein |
Wohn- und Spielstraße | ja |
Rollschuhstraße | ja |
Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:
Gehsteig | ja |
Gehweg | ja |
Fußgängerzone | ja |
Fahrbahn | nein |
Radweg | ja |
Geh- und Radweg | ja |
Zebrastreifen | ja |
Radfahrstreifen | nein |
Wohn- und Spielstraße | ja |
Rollschuhstraße | nein |
Einrad:
Gehsteig | nein |
Gehweg | nein |
Fußgängerzone | nein |
Fahrbahn | nein |
Radweg | nein |
Geh- und Radweg | nein |
Radfahrstreifen | nein |
Wohn- und Spielstraße | ja |
Rollschuhstraße | nein |