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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du eigenständig rechtlich handeln kannst, dh einerseits Verpflichtungen eingehen und andererseits Rechte erwerben kannst. Das hängt einerseits von deinem Alter und andererseits von deinem geistigen Reifezustand ab.

 

Voll geschäftsfähig bist du mit 18 Jahren (= Volljährigkeit).

Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter:

  • Bis 7 Jahre kannst du dir Kleinigkeiten kaufen (zB Schoko-Riegel).
  • Ab 7 Jahren kannst du Alltagsgeschäfte abschließen (zB Kauf einer Kinokarte, Zeitschrift) und auch Geschenke annehmen. Bei größeren Anschaffungen (zB Kauf eines MP3-Players) müssen deine Eltern zustimmen oder für dich handeln.
  • Ab 14 Jahren kannst du dein Taschengeld oder dein eigenes Einkommen ausgeben, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt.
    Für größere Anschaffungen (wie zB Moped) brauchst du jedenfalls die Zustimmung deiner Eltern, sogar wenn du das Geld dafür zusammengespart hättest.

Kinderrechte in Österreich

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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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