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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Pflichten der Polizei

Die Polizei hat die Aufgabe, das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

Die PolizistInnen haben die Pflicht,

  • dich über den Grund des polizeilichen Einschreitens zu informie-ren,
  • ihre Dienstnummern bekannt zu geben,
  • einen Rechtsanwalt, oder eine Vertrauensperson zuzulassen,
  • dich anzuhören,
  • von mehreren möglichen Mitteln das sanfteste Mittel gegen dich einzusetzen,
  • dich höflich zu behandeln und
  • in dringenden Fällen Hilfe zu leisten.

Wenn du unter 14 bist, darf dich die Polizei nicht zu einer Straftat befragen, wenn keine Vertrauensperson dabei ist.

Im Umgang mit Polizeibeamt/innen gilt ganz allgemein: Bleibe ruhig und höflich, aber lass dich nicht einschüchtern!

 

Unkorrektes Verhalten der Polizei 

Wenn sich die Polizei unkorrekt verhält, solltest du

  • die Dienstnummer der PolizistInnen verlangen,
  • sofort nachher den Vorfall genau aufschreiben,
  • Fotos von Verletzungen oder Beschädigungen machen,
  • Zeugen notieren.

Beschwerde einbringen kannst du

  • bei der Beschwerdestelle der Landespolizeidirektion ("Aufsichtsbeschwerde") oder
  • binnen 6 Wochen beim Landesverwaltungsgerichtshof. Eine Beratungsstelle wie zB die kija wird dir weiterhelfen.
     

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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