Alkohol / Tabak / Suchtmittel
- Ab 16 darfst du in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
- Rauchen darfst du in der Öffentlichkeit ab 18. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. An Schulen gilt generelles Alkohol- und Rauchverbot.
- Andere Rausch- und Suchtmittel, die rauschähnliche und/oder bewusstseinsverändernde Zustände herbeiführen, darfst du nicht besitzen oder konsumieren.
- Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Jugendliche unter 16 ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
Ausgehen / Ausweispflicht
Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben
- unter 14 Jahren von 05:00 bis 23:00 Uhr,
- ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr,
- ab deinem 16. Geburtstag unbeschränkt.
- Mit einer von deinen Eltern bestimmten Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt weggehen.
Ausweispflicht
In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also
- Reisepass,
- Personalausweis,
- Identitätsausweis,
- Führerschein,
- edu.card (elektronischer Schülerausweis).
Glücksspiel / Wetten
- Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 verboten.
- Räume, in denen mehr als 2 Geldspielautomaten stehen, darfst du unter 14 nicht betreten.
- Räume, in denen vorwiegend Glückspiele um Geld durchgeführt werden, sowie Wettbüros dürfen überhaupt bis 18 nicht betreten werden.
- Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose dürfen erst an Jugendliche ab 16 verkauft werden.
- Unterhaltungsspielapparate (Flipper, Autorennautomaten,etc.) darfst du spielen.
- Auch im Internet ist es für dich verboten zu pokern, zu wetten oder andere Glückspiele zu spielen, wenn du um Echtgeld spielst.
Jugendgefährdende Medien
- Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Gegenstände oder Dienstleistungen (wie zB Hotlines), Veranstaltungen, Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 weitergegeben, gezeigt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie pornografische, sehr gewalttätige (Softguns z.B. darfst du nicht besitzen oder verwenden) oder diskriminierende Inhalte (z.B. wegen Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung) haben.
- Junge Menschen unter 18 dürfen solche Medien und Gegenstände auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
- Geschäfte, die solche Sachen oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (z.B. durch Zugangsbeschränkungen). Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten.
- Computerspiele müssen (ab 1.1.2013) mit einer PEGI - Altersangabe versehen sein. Junge Menschen unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
- Allgemein ist es verboten, jungen Menschen Gegenstände, Veranstaltungen etc zugänglich zu machen, wenn die persönliche Entwicklung der jungen Menschen gefährdet werden kann.
Strafen
Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest,
- kannst du verwarnt werden,
- kannst du zu einem Gespräch beim Jugendamt vorgeladen werden,
- kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 200,- bestraft werden.
Außerdem können auch deine Eltern eine Strafe bis € 700,- oder Unternehmen eine Strafe bis zu € 15.000,- bekommen.
Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, etc dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.