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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Ab 16 darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Du darfst vor allem Wein und Bier, aber auch andere Alkoholika wie z.B. in Form von Paste oder Pulver konsumieren. Unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
  • Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z.B. Schnaps, Vodka, Likör, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol, wie z.B. Alkopops.
  • Rauchen darfst du ab 18. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabak verboten. Außerdem verboten ist der Erwerb und Konsum von Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten.
  • Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.  
  • Suchtmittel-Ersatzstoffe sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen (z.B. „Schnüffelkleber“). Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie z.B. zum Aufputschen, Stimulieren oder Betäuben verwendet werden.  

 

Ausgehen / Ausweispflicht

Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 22:00 Uhr,
  • vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 24:00 Uhr,
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: unbegrenzt.

Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen.


Ausweispflicht
In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Altern nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also

  •  Reisepass,
  •  Personalausweis;
  •  Identitätsausweis oder
  •  Führerschein.
  • Aber auch mit der speziellen Jugendkarte kannst du in Oberösterreich dein Alter nachweisen: 4You Card.

    Die 4youCard ist die Jugendkarte des Landes OÖ. und kann von Jugendlichen im

    Alter von 12 bis 26 Jahren, welche in Oberösterreich leben oder eine Lehre

    absolvieren, kostenlos beantragt werden.

    Mehr Infos unter www.4youcard.at.

 

Glücksspiel / Wetten

  • Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld: Die Ausspielung von Geld oder Geldeswert mit Glücksspielautomaten oder mit Spielapparaten ist unter 18 Jahren verboten.
  • Wetten: Der Abschluss sowie die Vermittlung von Wetten und die Teilnahme an der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkunden sind unter 18 Jahren verboten.
  • Der Aufenthalt in Räumen, in dene überwiegend solche Glücksspiele und Wetten angeboten werden, z.B.: Sportwettbüros ist unter 18 Jahren verboten.
  • Geschicklichkeitsspiele und Unterhaltungsgeräte: Die Benutzung von Spielapparaten (z.B. Fahrsimulatoren) oder Unter-haltungsgeräten (z.B. Billardtische, Fußballtische), die überwiegend von der Geschicklichkeit abhängen, sind erlaubt.
  • Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.
  • Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss.

 

Übernachten / Autostoppen / Reisen

Übernachten

Bis zu deinem 18. Geburtstag bestimmen deine Eltern darüber, wo du dich aufhalten und wo du übernachten kannst. Wenn du ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotel, Gaststätten etc. oder auf Campingplätzen übernachten willst, brauchst du dazu die Zustimmung deiner Eltern. Eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern wäre von Vorteil.

 

Autostoppen ist in Oberösterreich auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten. Auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Autostoppen an übersichtlichen Stellen erlaubt. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Reisen
Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass UND auf jeden Fall die Zustimmung deiner Eltern, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist. Am sichersten reist du, wenn du unter 18 Jahre eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern mitnimmst. Vollmachtsformulare für allein reisende Kinder zum Download gibt es z.B. unter www.oeamtc.at.

 

Jugendgefährdende Medien

  • Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Spielsachen oder Dienstleistungen (wie z.B. Hotlines) dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 weitergegeben oder gezeigt werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Inhalte (z.B. wegen Hautfarbe oder Behinderung) haben, UND dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährdet werden kann. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
  • Geschäfte, die solche Sachen oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (z.B. durch Zugangsbeschränkungen).
  • Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.

 

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson ist z.B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen um dich z.B. beim Ausgehen zu begleiten.


Strafen

  • Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 300,- bestraft werden oder zu sozialen Leistungen verpflichtet werden. Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Strafe bis zu € 7.000,- oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
  • Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren, E-Shishas, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, Feuerwerkskörper, etc. dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.

 

Kinderrechte in Österreich

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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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