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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

  • Ab deinem 16. Geburtstag darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist, wie Spirituosen, Schnaps oder Mixgetränke. Bier und Wein sind zwar erlaubt, jedoch sollte dein Alkoholgehalt unter 0,5 Promille sein. Sieht dich ein/e KellnerIn offensichtlich betrunken, darf er/sie dir keinen Alkohol mehr ausschenken. Bist du noch unter 16 Jahren, dann darfst du Alkohol weder erwerben, noch besitzen oder konsumieren.
  • Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Ein gebranntes alkoholisches Getränk ist z.B. Schnaps, Vodka oder Likör. Mixgetränke, also z.B. Alkopops, sind auch verboten, da sie gebrannten Alkohol enthalten.
  • Rauchen ist ab 18 erlaubt. Rauchen unter 18 Jahren ist verboten. Bis dahin darfst du Zigaretten auch nicht erwerben oder besitzen.
  • Snus: Der Konsum von Snus ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verboten.
  • Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Kinder und Jugendliche, die dies nicht konsumieren dürfen, ist verboten. Die Geschäfte und Lokale (auch Tankstellenshops) sind ebenfalls dazu verpflichtet, dein Alter zu überprüfen.


Ausgehen & Ausweispflicht

Ausgehzeiten
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebe-trieben, Buschenschanken oder Vereinslokalen und der Besuch öffentlicher Veranstaltungen ist (außer aus triftigen Gründen)

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 23:00 Uhr,
  • vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 01:00 Uhr,
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: unbegrenzt.


Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Besuch von Bordellen oder bordellähnlichen Einrichtungen, Peepshows, Swingerclubs, Nachtlokalen und -bars, Wettbüros und Wettcafés verboten.

 

Ausweispflicht

Du solltest immer einen Lichtbildausweis dabei haben. Vor allem, wenn du etwas machst, das erst ab einem bestimmten Alter erlaubt ist, musst du jederzeit dein Alter nachweisen können. Dein Alter musst du mit einem „amtlichen Lichtbildausweis“ oder einem nach dem Jugendschutzgesetz anerkannten Ausweis nachweisen können. Dazu zählen

  • der österreichische Reisepass,
  • ein Personalausweis,
  • ein Identitätsausweis,
  • ein Führerschein,
  • ein Moped-Führerschein,
  • die Kärntner Jugendkarte (gilt nur in Kärnten).

 
Glücksspiel / Wetten

  • Glücksspiele: Kinder dürfen sich nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson in Spielhallen aufhalten. Bis zum 14. Geburtstag gilt das auch für die Benützung von Spielautomaten. Glückspiele, bei denen um Geld gespielt wird, zB Poker oder Black Jack, sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verboten.
  • Casino: Ein Casino darf erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr betreten werden.
  • Lotto und Toto, Brieflose & Rubbellose: dürfen erst an Jugendliche ab dem 16. Geburtstag verkauft werden.
  • Gewinnspiele: Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, wenn kein Geld eingesetzt werden muss.


Autostoppen / Reisen 

  • Autostoppen ist für Kinder nur in begründeten Notfällen erlaubt. Beachte: Autostoppen kann gefährlich sein!
  • Reisen: Wenn du in ein anderes Bundesland oder außerhalb von Österreich reist, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Vergiss auch nicht, einen Reisepass oder einen Personalausweis mitzunehmen, damit du dich ausweisen kannst.

 

Jugendgefährdende Medien

  • Magazine, Musik, Bücher, Fotos, Spiele oder Dienstleistungen (Hotlines) sind unter 18 Jahren verboten, wenn sie Gewalt verherrlichen, Menschen diskriminieren oder pornografisches Material beinhalten.Kinder und Jugendliche dürfen solche Medien auch nicht kaufen oder besitzen. Geschäfte, die solch ein Produkt verkaufen, müssen darauf hinweisen, z.B. durch entsprechende Altersfreigabekennzeichnung, räumliche Abgrenzung oder Aufschriften (PEGI, USK).
  • Filme ob zu Hause oder im Kino, müssen mit einer Altersangabe gekennzeichnet sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene darauf achten, dass dies eingehalten wird. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen diese Medien auch nicht kaufen, besitzen oder ansehen. Ab dem 12. Lebensjahr darfst du alleine Filmvorführungen besuchen. Wichtig: Die Filme müssen für dein Alter passen.

 

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson ist ein Erziehungsberechtigter (z.B. deine Eltern) oder ein anderer Erwachsener (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), dem die Erziehungsberechtigen die Aufsicht für eine bestimmte Zeit übertragen haben. Kinder und Jugendliche, die unerlaubt unterwegs sind, können bestraft werden.


Strafen

Die Missachtung des Jugendschutzgesetzes hat Folgen:

  • Erwachsene müssen mit Geldstrafen von € 2.000,- bis zu € 20.000,- rechnen.
  • Jugendliche
    • …bekommen eine Unterweisung über das Jugendschutzgesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde oder
    • …müssen unentgeltliche Sozialstunden (bis zu 100 Stunden) erbringen. Die Zustimmung des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters ist dafür notwendig!
    • oder
    • …müssen auch mit einer Geldstrafe bis zu € 500,- rechnen, im Wiederholungsfall bis zu € 1.000,-.

Was ist für dich laut Jugendschutzgesetz verboten?
Tabak, Alkohol, Drogen, andere Suchtmittel, etc. sind für dich unter den jeweiligen geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen verboten. Dies alles kann dir abgenommen werden und du bekommst es auch nicht wieder zurück.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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Informationen zu No Hate Speech 

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