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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Für den Besitz von Schusswaffen, wie zB Luftdruckgewehre, Pistolen oder Flinten mus man 18 oder sogar 21 Jahre alt sein. (mehr Infos dazu findest du unter: Der Taschenanwalt).

 

Für sonstige Waffen zB: Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze, Degen, Pfefferpray muss man ebenfalls 18 Jahre alt sein.

 

Keine Waffen sind zB

  • Taschenmesser, Küchenmesser usw,
  • Softguns, Paintball-Markierer,
  • Attrappen.

Achtung: Softguns, Paintball-Markierer und Attrappen gelten zwar nicht als Waffen nach dem Waffengesetz, dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden.

 

Überhaupt verboten sind „James-Bond-Waffen“ getarnt zB als Regenschirme, MPs, Schlagringe, zerlegbare Schusswaffen, Pumpguns, Schusswaffen mit Schalldämpfer, usw.
 

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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