Für den Besitz von Schusswaffen, wie zB Luftdruckgewehre, Pistolen oder Flinten mus man 18 oder sogar 21 Jahre alt sein. (mehr Infos dazu findest du unter: Der Taschenanwalt).
Für sonstige Waffen zB: Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze, Degen, Pfefferpray muss man ebenfalls 18 Jahre alt sein.
Keine Waffen sind zB
- Taschenmesser, Küchenmesser usw,
- Softguns, Paintball-Markierer,
- Attrappen.
Achtung: Softguns, Paintball-Markierer und Attrappen gelten zwar nicht als Waffen nach dem Waffengesetz, dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden.
Überhaupt verboten sind „James-Bond-Waffen“ getarnt zB als Regenschirme, MPs, Schlagringe, zerlegbare Schusswaffen, Pumpguns, Schusswaffen mit Schalldämpfer, usw.