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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Wenn du eine Straftat unter Alkoholeinfluss begehst,
bist du für dein Handeln strafrechtlich voll verantwortlich und wirst so bestraft als wenn du nüchtern gewesen wärst.
Die österreichischen Gerichte sind hier sehr streng: Meistens wird angenommen, dass du zurechnungsfähig gewesen und deshalb auch strafbar bist.

 

Bei einer schweren Alkoholisierung (ab ca 2,5-3 Promille Alkohol im Blut) gilt man zwar nicht mehr als zurechnungsfähig, es sind aber trotzdem Geld- oder Freiheitsstrafen möglich:  

 

Wenn du deine Berauschung nicht selbst verursacht hast (zB wenn dir ohne dein Wissen Drogen gegeben wurden) bist du nicht strafbar.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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