Wenn du eine Straftat unter Alkoholeinfluss begehst,
bist du für dein Handeln strafrechtlich voll verantwortlich und wirst so bestraft als wenn du nüchtern gewesen wärst.
Die österreichischen Gerichte sind hier sehr streng: Meistens wird angenommen, dass du zurechnungsfähig gewesen und deshalb auch strafbar bist.
Bei einer schweren Alkoholisierung (ab ca 2,5-3 Promille Alkohol im Blut) gilt man zwar nicht mehr als zurechnungsfähig, es sind aber trotzdem Geld- oder Freiheitsstrafen möglich:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
- Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (siehe Strafe oder Wiedergutmachung / Strafen).
Wenn du deine Berauschung nicht selbst verursacht hast (zB wenn dir ohne dein Wissen Drogen gegeben wurden) bist du nicht strafbar.