Die Kinder- und Jugendhilfe kann dir helfen:
- bei Fragen zu Pflege und Erziehung,
- bei Rechtsansprüchen wie zB Unterhalt,
- wenn du Schutz brauchst, weil du zu Hause in Gefahr bist.
Du kannst dich an die Kinder- und Jugendhilfe beim Magistrat der Stadt, in der du wohnst, oder bei der Bezirkshauptmannschaft in dem Bezirk, in dem du wohnst, wenden.
Bei akuter Gefahr („Gefahr im Verzug“) kann die Kinder- und Jugendhilfe auch Maßnahmen gegen den Willen deiner Eltern oder auch gegen deinen Willen setzen.