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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Taschengeld

  • Taschengeld und Ausgaben für Freizeitgestaltung gehören zum Unterhalt, den deine Eltern leisten - genauso wie Bekleidung und Essen. 
  • Die Höhe des Taschengeldes ist aber nirgends festgelegt. Wie viel Taschengeld du bekommst, musst du deshalb mit deinen Eltern ausverhandeln. 
  • Bei durchschnittlichem Einkommen deiner Eltern können als Richtwerte folgende monatliche Beträge gelten:
bis 7 Jahre bis € 10,-
7 bis 10 Jahre € 15,- bis 20,-
11 bis 13 Jahre  € 25,- bis 30,-
14 bis 15 Jahre  € 35,- bis 50,-
16 bis 18 Jahre  € 50,- bis 70,-

Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nicht nur nach deinem Alter, sondern auch nach den finanziellen Möglichkeiten deiner Eltern und danach, was du von deinem Taschengeld bezahlen musst. 

  • Der Vorteil von Taschengeld ist, dass du den Umgang mit Geld, und damit eigenverantwortliches Handeln lernst.
     

Lehrlingsentschädigung

Wenn du Lehrling bist, erhältst du wöchentlich oder monatlich eine Lehrlingsentschädigung - auch während der Berufsschulzeit. Zusätzlich bekommst du noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Du bist unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert.

Da du nun ein eigenes Einkommen hast, verringert sich die Unterhaltspflicht deiner Eltern je nach Höhe deines Einkommens, bis du so viel Einkommen hast, dass du selbsterhaltungsfähig bist.
Deine Eltern können von dir auch verlangen dass du manche Sachen selbst bezahlst, da sie nun nicht mehr für deinen vollen Unterhalt aufkommen müssen.

 

 

 

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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