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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Reformbedarf: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

Laut Art. 6, Art. 26, Art. 27 und Art. 31 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben alle Kinder das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung, auf elterliche Sorge, auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf Freizeit, Spiel, auf altersgemäße aktive Erholung sowie freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Darüber hinaus darf gemäß Art. 2 kein Kind diskriminiert werden, laut Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern muss das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden - soweit die Kinderrechtskonvention.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 31.08.2017: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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