Recht auf Ausbildung statt Ausbildungspflicht

Die KiJAs Österreich begrüßen, dass Jugendliche durch das Ausbildungspflichtgesetz, zwischen Vollendung der Schulpflicht und dem 18. Geburtstag, die Chance bekommen eine weitere Ausbildung zu absolvieren, wenn sie keine Lehrstelle finden. Gerade in diesem Alter ist es besonders riskant aus dem Ausbildungssystem zu fallen, der Wiedereinstieg danach fällt sehr schwer. Im Fokus des neuen Gesetzes sollte aber das Recht auf Bildung stehen, und nicht die Pflicht einer Beschäftigung nachzukommen, die es oft nicht gibt. Wichtig ist auch, die Gründe für den Schulabbruch zu beleuchten und zu bekämpfen. Strafandrohungen alleine sind jedenfalls nicht der richtige Weg.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 07.03.2016 zum Ausbildungspflichtgesetz